Abgeltungsteuer Rechner

Um die Höhe Ihrer Steuern zu beziffern, berücksichtigen Sie eine Vielzahl von zusätzlichen Kosten und Abgaben. Dabei spielt die Abgeltungssteuer eine wesentliche Rolle. Sie berechnen die exakten Beiträge schnell und unkompliziert mit dem Abgeltungssteuer-Rechner. Bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer erhalten zwei Fakten einen hohen Stellenwert. Sie geben in das erste Feld unseres Rechners Ihre Kapitaleinkünfte an. Zusätzlich kommt der Pflicht der Kirchensteuer eine wichtige Bedeutung zu.

Kapitaleinkünfte   €   
Kirchensteuer 
Sparerpauschbetrag*  (Freibetrag)  801 €   1602 €    €   


   

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Zahlen Sie diesen Beitrag, klicken Sie das entsprechende Kästchen an, sodass darin ein Häkchen erscheint. Abhängig von den Daten berechnet der Abgeltungssteuer-Rechner den Wert, den Sie an den Staat zahlen. Hierbei achten Sie darauf, dass Sie den für Sie geltenden Freibetrag angeben. Das Synonym dafür lautet Sparer-Pauschalbetrag. In der Regel liegt dieser bei 801 Euro. Alternativ existiert die Möglichkeit, dass sich der Freibetrag bei Ihnen auf 1.602 Euro erhöht. Gilt für Sie ein anderer Wert, tippen Sie diesen manuell in das freie Eingabefeld ein.

Unter dem Abgeltungssteuer-Rechner finden Sie ein weißes Abschlussfeld, in dem sich nach dem Ausfüllen aller Fakten das letztendliche Resultat präsentiert. Um den Betrag Ihrer Abgeltungssteuer zu erhalten, klicken Sie auf den Button „Berechnen“. Auf diese Weise bekommen Sie innerhalb weniger Sekunden ein übersichtliches Ergebnis. Dieses sorgt bei der nächsten Steuererklärung für die nötige Klarheit und erleichtert Ihnen aus dem Grund den Überblick über Ihre Finanzen.

Zusätzlich besteht für Sie die Option, das Ergebnis auszudrucken und in Ihren persönlichen Dokumenten abzuheften. Ändert sich durch einen beruflichen Wechsel Ihr Freibetrag, führen Sie die Berechnung der Abgeltungssteuer erneut durch. Somit passen Sie den Wert Ihren individuellen Lebensumständen an. Finden Sie an dem Abgeltungssteuer-Rechner Gefallen, empfehlen Sie das nützliche Tool auf dem sozialen Netzwerk Facebook. Zu diesem Zweck klicken Sie auf den blauen Button.

 

Wie berechnen Sie Ihre Abgeltungssteuer?

Damit bei der Ermittlung Ihrer Abgeltungssteuer keine Schwierigkeiten auftreten, erklären wir Ihnen die Vorgehensweise anhand eines unkomplizierten Beispiels. Hierbei nehmen wir an, dass Sie über Kapitaleinkünfte von 4.000 Euro verfügen. Die Mehrzahl der deutschen Steuerpflichtigen zahlt eine monatliche Kirchensteuer. Daher gehen wir davon aus, dass Sie ebenfalls über eine Kirchensteuerpflicht verfügen und klicken das entsprechende Kästchen an. Dabei wählen Sie, ob die Kirchensteuer sich bei acht oder neun Prozent befindet. In unserem Beispiel liegt der Wert bei acht von hundert.

Zum Schluss legen wir einen Freibetrag von 801 Euro fest. Sobald Sie auf das Feld „Berechnen“ klicken, zeigt Ihnen unser Abgeltungssteuer-Rechner folgende Daten:

  • die Abgeltungssteuer,
  • den Solidaritäts-Zuschlag,
  • die Kirchensteuer
  • und den Kapitalertrag nach den Steuern.

Mit den Werten aus unserem Beispiel kommen Sie auf eine Abgeltungssteuer von 784,07 Euro. Der daraus resultierende Solidaritäts-Zuschlag liegt bei 43,12 Euro, wobei sämtliche Beträge für den Zeitraum eines Jahres gelten. Ebenso verhält es sich mit der Kirchensteuer. Innerhalb von zwölf Monaten geben Sie in unserem Beispiel 62,73 Euro an Ihre Religions-Gemeinschaft ab. Aus diesen Werten ergibt sich der letztendliche Kapitalertrag nach den Steuern. Hierbei lesen Sie in dem Abgeltungssteuer-Rechner 3.110,08 Euro ab.

 

Was bedeuten die jeweiligen Werte?

Damit Sie den unkomplizierten Abgeltungssteuer-Rechner ohne Probleme bedienen, informieren Sie sich über die Bedeutung der einzelnen Posten. Daher klären wir zunächst, wobei es sich bei den Kapitaleinkünften handelt. Zu ihnen gehören Beitrage, die Sie aus einem Kapitalvermögen erhalten. Dazu zählen beispielsweise Zinsen oder Dividenden. Beide stammen in der Regel aus Aktien oder einen Investmentfond. Ihre Bank stellt Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung aus.

In der Regel spielt im Bezug auf die Kapitaleinkünfte die Kirchensteuer eine wesentliche Rolle. Diese Steuer geben Sie ab, wenn Sie Mitglied in einer kirchlichen Gemeinde sind. Der Prozentsatz der Kirchensteuer variiert in den verschiedenen Bundesländern. Wohnen Sie in Baden-Württemberg oder Bayern, beträgt diese Steuer acht Prozent der Einkommenssteuer. In den anderen Bundesländern liegt sie bei neun Prozent. Gehören Sie keiner kirchlichen Gemeinschaft an, brauchen Sie keine Kirchensteuer zu bezahlen. In dem Fall geben Sie in dem entsprechenden Feld des Abgeltungssteuer-Rechners „Keine“ an.

Ebenso erhält der Sparerpauschalbetrag bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer einen hohen Stellenwert. Dieser als Freibetrag bezeichnete Wert bezieht sich auf das deutsche Einkommens-Steuergesetz. Hierbei bleiben in der Regel 801 Euro von Ihren Kapitaleinkünften steuerfrei. Leben Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin als zusammenveranlagte Personen, erweitert sich der Freibetrag auf 1.602 Euro, wobei die Beträge für den Zeitraum eines Jahres gelten. In einigen Fällen kommt es zu einem veränderten Sparer-Pauschalbetrag. Diesen geben Sie bei Bedarf in das freie Eingabefeld ein.

 

Welche Ergebnisse erhalten Sie nach der Rechnung?

Sobald Sie die jeweiligen Felder ausfüllen, präsentiert Ihnen der Abgeltungssteuer-Rechner das Ergebnis. Hierbei stoßen Sie auf die Begriffe Abgeltungssteuer und Solidaritäts-Zuschlag. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, wobei Sie keine gesonderte Veranlagung benötigen. In diesen Bereich gehört beispielsweise die Kapital-Ertragssteuer, welche Wirtschaftsfachleute unter bestimmten Umständen direkt als Abgeltungssteuer bezeichnen. Das geschieht, sobald eine Abgeltungs-Wirkung eintritt.

Zusätzlich präsentiert sich die Abgeltungssteuer als Erhebungsform für beschränkt Steuerpflichtige. Beispielsweise gehören ausländische Künstler oder Sportler, die inländische Auskünfte aufweisen, in diese Rubrik. In seltenen Fällen ist auch die Lohnsteuer eine Abgeltungssteuer. Dieser Umstand tritt ausschließlich ein, wenn eine Veranlagung als nicht nötig erscheint.

Des Weiteren bekommt der umgangssprachlich als „Soli“ bezeichnete Solidaritäts-Zuschlag einen hohen Stellenwert. Bei diesem handelt es sich um eine ergänzende Abgabe zu der Einkommenssteuer sowie der Kapital-Ertragssteuer. Ebenso fällt der Solidaritäts-Zuschlag bei einer in Deutschland geltenden Körperschaftssteuer an. Ausschließlich dem Bund steht das Aufkommen zu, daher bedarf dieser Zuschlag nicht der Einwilligung des Bundesrates. Zwischen den Ländern und dem Bund existiert ein Solidarpakt.

Als Endresultat bekommen Sie Ihren Kapitalertrag nach Steuern. Dabei stellt der Kapitalertrag den Gewinn aus verschiedenen Anlagen dar. Nach Abzug aller Steuern erhalten Sie einen bestimmten Wert, der Ihnen zu der persönlichen Verwendung zur Verfügung steht. Seine Bezeichnung lautet Kapitalertrag nach Steuern, da bereits sämtliche Abgaben als getätigt gelten.

Mit unserem Abgeltungssteuer-Rechner sehen Sie diese Daten mit wenigen Klicks, sodass Sie von einem schnellen und einfachen Überblick profitieren. Ändern sich aufgrund eines Kirchenaustritts Ihre persönlichen Angaben, wiederholen Sie die Berechnung Ihrer Abgeltungssteuer ohne Probleme. Auf diese Weise informieren Sie sich stetig über den aktuellen Stand Ihrer Finanzen.