Bezugsrecht berechnen

Hier können Sie ohnen viel Aufwand das Bezugsrecht berechnen lassen. Geben Sie dazu unten einfach nur den Kurs der alten Aktie und den Kurs der neuen Aktie sowie das Bezugsverhältnis an.

Kurs alte Aktie [Euro]  
Kurs neue Aktie [Euro]  
Bezugsverhältnis  

   

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Wer hat Aktien hat, kann mit einer Vielzahl von Begrifflichkeiten konfrontiert werden. Eine solche Begrifflichkeit aus dem Aktienbereich, ist das Bezugsrecht. Das Bezugsrecht ist ein Recht das sogenannten Altaktionären eingeräumt wird, wenn es zu einer Kapitalerhöhung in einem Unternehmen kommt. Möchte eine Aktiengesellschaft sein Kapital erhöhen, ändert sich auch das Bezugsrecht der Aktien. Gerade aber sogenannte Altaktionäre sollten dann aufpassen, eine Kapitalerhöhung hat nämlich massive Auswirkungen hinsichtlich des Besitzanteils am Unternehmen, am Stimmverhältnis und letztlich auch an der Dividende.

Ausgleich bei der Kapitalerhöhung durch das Bezugsrecht

Schließlich verliert jeder Aktionär der vor der Kapitalerhöhung im Aktienbesitz war, an Wert, wenn jetzt mehr Aktien und unter Umständen zu einem höheren Kurs ausgegeben werden, als sie vor der Kapitalerhöhung bezogen worden sind. Damit es aber überhaupt gar nicht so weit kommt, kennt das Aktienrecht einen Ausgleich. So bekommen Altaktionäre ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien. Damit man natürlich auch einen Vorteil hat, sind natürlich die neuen Aktien entsprechend günstiger. Wie günstig dies letztlich für den Altaktionär wird, kann man mit der Berechnung vom Bezugsrecht ermitteln.

Zur Berechnung benötigt man lediglich drei Werte

Damit dieses Onlinetool die Berechnung vom Bezugsrecht durchführen kann, benötigt man lediglich drei Werte. So benötigt man den Kurswert der alten Aktien, den Kurswert der neuen Aktie und letztlich das Bezugsverhältnis. Hat man diese drei Werte in das Onlinetool eingetragen, muss man lediglich auf die Schaltfläche „Berechnen“ klicken. Bereits nach wenigen Augenblicken bekommt man das Ergebnis zum Bezugsrecht.

Beispiel einer Berechnung vom Bezugsrecht

Beim Onlinetool muss man lediglich drei Werte eintragen und man bekommt ein Ergebnis. Doch nach welcher Formel das Onlinetool arbeitet, kann man nicht erkennen. Daher nachfolgend ein kleines Beispiel mit einer Berechnung zum besseren Verständnis.

Es kommt zu einer Kapitalerhöhung von 10 Millionen Euro, von 50 auf 60 Millionen Euro, vor dieser Kapitalerhöhung hatten die Aktien einen Wert von 36.00 Euro. Nach der Kapitalerhöhung sollen die Aktien einen zukünftigen Wert von 24.00 Euro haben. Anhand dieser Werte ergibt sich Bezugsverhältnis von fünf zu eins. Anhand dieser Daten ergibt sich folgende Rechnung: 36.00 – 24.00 / 5/1 + 1 = 2 Das Bezugsrecht beträgt somit 2.00 Euro. Als Aktionär kann man jetzt entscheiden, ob man die Aktien unter Bezugnahme vom Bezugsrecht verkaufen möchte oder ob man die neuen Aktien unter diesem Wert kaufen möchte. Statt 24 Euro zahlt der Aktionär 34.00 Euro (36.00 Euro minus 2.00 Euro= 34.00 Euro), so erleidet der Aktionär durch die Kapitalerhöhung keine Verluste.

Ergebnis vom Bezugsrecht ausdrucken

Das Onlinetool kann leider keine Berechnung vom Bezugsrecht speichern. Dafür kann man sich aber das Ergebnis über die Druckfunktion vom Onlinetool ausdrucken. So kann man jederzeit seine Berechnung vom Bezugsrecht nachvollziehen.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einem Bezugsrecht?

Wie kann man das Bezugsrecht berechnen?

Beispielrechnung

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einem Bezugsrecht?

Beschließt die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung, dann wird diese praktisch umgesetzt, indem die Gesellschaft neue, zusätzliche Aktien in den Verkehr bringt. Diese neu in den Verkehr gebrachten Aktien werden „junge Aktien“ genannt.

Durch die neu hinzugekommenen Aktien würden die Altaktionäre in ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtmenge ihrer Aktien der Gesellschaft geschwächt. Das Bezugsrecht bietet den Altaktionären deshalb die Möglichkeit, ihren Anteil am Unternehmen konstant zu halten und damit Machtverschiebungen zu verhindern.

Prinzipiell kann jeder Altaktionär ein solches Bezugsrecht in Anspruch nehmen. Wenn er sich aber dagegen entscheidet, bleibt ihm immer noch die Option, dieses Bezugsrecht an der Börse an andere Interessenten zu verkaufen. Die weiter unten gezeigte Formel zur Ermittlung des Werts eines solchen Bezugsrechts kann beim Handel an der Börse  umgangen werden. Hier bestimmen Angebot und Nachfrage den Kurs und führen nicht immer zum rechnerisch exakten Kurs.

Wie kann man das Bezugsrecht berechnen?

Die Berechnung des Bezugsrechts ist sehr einfach möglich. Benötigt werden dazu nur der Kurs der Altaktien, der Ausgabekurs der jungen Aktien und das Bezugsverhältnis. Letzteres ergibt sich aus der Relation des Grundkapitals vor der Erhöhung und des Betrages, um den das Grundkapital erhöht werden soll.

Bezugsrecht    = (Börsenkurs Altaktien – Ausgabekurs junge Aktien) / (Bezugsverhältnis + 1)

Beispielrechnung

Eine Aktiengesellschaft mit einem bisherigen Grundkapital von 12 Mio EUR möchte gemäß Hauptversammlungsbeschluss sein Grundkapital um 4 Mio EUR aufstocken. Aktuell notieren die Altaktion bei 60 EUR, die jungen Aktien sollen mit einen Kurs von 45 EUR emittiert werden. Zu welchem Kurs können junge Aktien von Altaktionären aufgrund ihres Bezugsrechts erworben werden?

Ermittlung des Bezugsverhältnisses
Bezugsverhältnis    = Altes Grundkapital / Erhöhungskapital
            = 12 Mio EUR / 4 Mio EUR
            = 3

Ermittlung des Bezugsrechts
Bezugsrecht    = (Börsenkurs Altaktien – Ausgabekurs junge Aktien) / (Bezugsverhältnis + 1)
        = (60 EUR – 45 EUR) / (3 + 1)
        = 3,75 EUR

Der Vollständigkeit halber sei die Berechnung des Bezugsrechts noch über einen zweiten Weg, den Mischkurs gezeigt:

Ermittlung des Mischkurses bei Inanspruchnahme des Bezugsrechts
Mischkurs    = (3 * Altkurs + 1* Emissionskurs) / (Bezugsverhältnis + 1)
        = (180 EUR + 45 EUR) / (3 + 1)
        = 56,25 EUR

Bezugsrecht    = Altkurs - Mischkurs
        = 60 EUR - 56,25 EUR
        = 3,75 EUR

Aus der Beispielrechnung wird deutlich, dass sich eine Inanspruchnahme des Bezugsrechts meist lohnt. Nach der Emission der jungen Aktien werden schließlich alle Aktien der Gesellschaft zu dem gleichen, dann niedrigeren Kurs gehandelt. Eine Nicht-Inanspruchnahme des Bezugsrechts ist in diesem Fall mit einer Entwertung des eingebrachten Kapitals gleichzusetzen.