Gewerbesteuer berechnen

Sie möchten den „Gewerbesteuer“ berechnen lassen? Dann sind Sie hier genau richtig, geben Sie unten die gewünschten Informationen an.

Gesellschaftsform  
Gewerbeertrag   Euro
Hinzurechnungsbetrag   Euro
Kürzungsbetrag   Euro
Hebesatz   %

   

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Die Gewerbesteuer ist die Abgabe, die ein gewerbetreibender Betrieb an die Kommune, in der das Unternehmen ansässig ist, zu entrichten hat. Diese Steuer wird jährlich entrichtet. Man spricht in diesem Falle vom Veranlagungszeitraum oder auch Erhebungszeitraum. Dieser Zeitraum ist in den meisten Fällen das Kalenderjahr. Dieser Veranlagung liegt das Enkommensteuergesetz bzw. das Körperschftssteuerrecht zu Grunde. Es kommt vor, daß Unternehmen ihr Wirtschaftsjahr unterjährig beenden, das heißt nicht zum 31.12. eines Jahres.

In diesen Fällen ist der Geschäftsabschluss, welcher in das Kalenderjahr fällt, maßgeblich. Die Gewerbesteuer ist bedeutend für den Haushalt einer jeweiligen Kommune, da diese die größte Einnahmequelle der Gemeinde oder Stadt ist. Strukturschwache Gegenden, also Gemeinden mit wenig Gewerbe haben dem zur Folge auch deutlich weniger Einkommen als größere Ballungszentren mit entsprechend vielen Industrieunternehmen. Das im Augenblick existierende System der Gewerbesteuer stammt aus dem Jahr 2008 als es eine umfassende Unternehmenssteuerreform gegeben hat.

Das Entrichten der Gewerbesteuer verschafft dem Unternehmen zunächst einmal keinerlei Rechte gegenüber der erhebenden Behörde. Die Gewerbesteuer ist zur Refinanzierung von Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Infrastruktur vorgesehen. Die Gewerbesteuer an sich gibt es bereits seit dem Jahr 1936. In den darauf folgenden Jahren wurde die Gewerbesteuer mehrfach reformiert. Eine bedeutende Reform trat 1998 in Kraft. Die Gewerbekapitalsteuer, also eine Form der Besteuerung, welche sich nach dem Wert eines Unternehmens richtete, entfiel zu Gunsten der Gewerbesteuer, die sich nach den jeweils realisierten Gewinnen eines Unternehmens richtete. Diese Form der Besteuerung ist im Gegensatz zur Gewerbekapitalsteuer abhängig von der Konjunktur des Jahres für das sie erhoben wird.

In der so genannten Gewerbesteuerumlage ist geregelt, welchen Anteil das jeweilige Bundesland an dem gesamten Aufkommen der Gewerbesteuer von den Kommunen erhält. Die Gewerbesteuer hat einen so genannten Besteuerungsgegenstand. Dies sind Gewerbetreibende, die laut ihrer Rechtsform entweder Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften sind. Die Bemessungsgrundlage ist der so genannte Gewerbeertrag.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist in mehreren Schritten durchzuführen. Zunächst einmal muss der bereits erwähnte Gewerbeertrag ermittelt werden. Dieser dient dann als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer. Der Jahresgewinn des Unternehmens spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieser wird im Jahresabschluss ermittelt und dann entsprechend in der Bilanz ausgewiesen. Diesem Jahresgewinn werden anschließend bestimmte Beträge hinzugerechnet. Hinzuzurechnen sind beispielsweise Zinsaufwendungen, Pensionsrückstellungen und Leasingkosten.

Es gibt hier jedoch einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro. Neben den Geldern, die hinzugerechnet werden, werden auch bestimmte Kürzungen vorgenommen. Diese Kürzungen sollen vermeiden, daß das Unternehmen mehrfach mit Realsteuern belastet wird. Diese Kürzungen sind zum Beispiel der Einheitswert von Grundstücken. Diese werden bereits durch die Grundsteuer besteuert. Auch Gewinne aus Beteiligungen an anderen Unternehmen werden herausgerechnet, diese werden bereits durch ausschüttende Kapitalgesellschaft versteuert werden.

Berechnungsbeispiel

Anhand von konkreten Zahlen soll die Berechnung einmal durchgeführt werden.
Wir nehmen an, ein Unternehmen hat einen Gewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet.
Es sind hinzuzurechnen weitere 25.000 und es dürfen Kürzungen in Höhe von 10.000 Euro vorgenommen werden.

Der so genannte Steuermessbetrag beläuft sich somit auf 100.000+25.000-10.000 = 115.000 Euro für das Kalenderjahr. Hier wird jetzt die Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen: Die Personengesellschaft darf den Gewerbeertrag um 24.500 Euro kürzen. Dies ist der Kapitalgesellschaft nicht erlaubt. Rechnen wir also zweigleisig weiter:

Die Personengesellschaft hat dem zur Folge einen Messbetrag von 115.000 – 24.500 = 90.500.
Die Kapitalgesellschaft bleibt weiterhin bei 115.000 Euro.

Von beiden Werten werden jeweils 3,5 Prozent ermittelt. Das ist bei der Personengesellschaft ein Betrag von 3168 Euro und bei der Kapitalgesellschaft ein Betrag von 8.050 Euro.

Diese wird nun mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert. Der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland liegt bei rund 400%.

Mulitiplizieren wir also beide Ergebnisse mit 4, erhalten wir für die Personengesellschaft eine zu entrichtende Steuer in Höhe von 12.670 Euro und für die Kapitalgesellschaft sind es 32.200 Euro.

Benutzung des online Rechners

Der online Rechner nimmt uns die einzelnen Rechenschritte ab. Zunächst einmal wird im obersten Feld eine Auswahl angegeben, um welche Rechtsform es sich bei dem Unternehmen handelt. Wir können zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft wählen. Anschließend sind nacheinander sind in die vorgesehenen Felder der Gewerbeertrag, der Hinzurechnungsbetrag, der Kürzungsbetrag und der Hebesatz in Prozent anzugeben.
Nach Betätigen des Berechnen Buttons wird als Ergebnis der tatsächliche Gewerbeertrag, der Steuermessbetrag und die zu entrichtende Gewerbesteuer angegeben. Das Ergebnis läßt sich drucken.