Minijob Rechner

Geben Sie Ihr monatliches Entgeld ein und wir berechnen Ihnen die Anteile für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Umlage 1) sowie die gesamte Arbeitgeberbelastung. Bei einem Arbeitsentgelt von 400 Euro entsteht einen Arbeitgeberbelastung von 523,96 Euro.

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Der Minijob ist die Bezeichnung für eine Einkunft, die eine Obergrenzen von 450 Euro nicht überschreitet. Viele Rentner aber auch voll beruflich tätige Menschen in Deutschland führen eine Nebentätigkeit in Form eines Minijobs aus. Der Inhaber eines Minijobs ist genau wie ein voll Erwerbstätiger anzusehen hat zum Beispiel Anspruch auf Urlaub. Darüber hinaus unterliegt der Minijobber auch der Steuerpflicht sowie der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben wie Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Es gibt zahlreiche Zentralen, welche Minijobs vergeben.

Die Minijobs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie bilden eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle für Menschen, deren Kosten nicht von ihrem Hauptberuf gedeckt werden. Wer sich zum Beispiel einen größeren Urlaub gönnen möchte, der sucht sich häufig eine Nebentätigkeit, um zusätzliche Einkünfte zu erzielen. Andere wiederum wollen eine Anschaffung bis hin zu einem Eigenheim über diese Zusatzeinnahmen finanzieren. Manche Rentner bessern sich ihr Altersgeld auf diese Weise um ein paar Hundert Euro auf. Wer als voll Berufstätiger einer Nebentätigkeit nachkommt, hat dies dem Haupt-Arbeitgeber mitzuteilen.

Die Nebentätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit beeinflussen hinsichtlich Schlafmangel, Urlaubsplanung oder gar zeitlichem Konflikt mit dem eigentlichen Beruf. Viele Unternehmen treffen daher eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer, der sich eine Nebeneinkunft sichert, wo genau diese Punkte geregelt sind. In bestimmten Berufen ist die Ausübung einer Nebentätigkeit sogar komplett verboten. Der Minijob wird auch geringfügige Beschäftigung genannt. Geringfügig aus mehrerer Hinsicht: Zum Einen reicht das hier erzielte Einkommen nicht um ein Auskommen zu sichern, zum Anderen sind hier auch steuerlich andere Berechnungs-Ansätze anzuwenden.

Per Definition sind als geringfügige Beschäftigung Arbeitsplätze, bei denen nicht mehr als 450 Euro im Monat an Entgelt erwirtschaftet werden. Eine Wochenarbeitszeit, oder eine Anzahl der monatlichen Einsätze sind unerheblich. Als Arbeitsentgelt werden auch auch Einnahmen angesehen, die nicht direkt zur Auszahlung kommen, also beispielsweise so genannte geldwerte Vorteile in Form von Sachwerten oder Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge.

Berechnung

Die Abgaben, die bei einem Minijob zu entrichten sind, sind Pauschalabgaben. Hier gibt es bestimmte Prozentsätze, die für die jeweilige Sozialabgabe zugrunde gelegt werden. Auch hinsichtlich der Verteilung aud Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es Pauschalbeträge. Im Gegensatz zu voll beschäftigten Arbeitnehmern werden die Sozialabgaben nicht zu je 50% auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber umgelegt. Auch eine Steuer entrichtet der Arbeitnehmer nicht, sondern nur der Arbeitgeber.

Die einzelnen Abgabesätze sind:

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 13%
Pauschalbetrag zur Rentenversicherung: 15%
Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung: 3,9%
Steuern: 2%
Umlage bei Krankheit: 0,7% (dies gilt nur bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen)
Umlage bei Schwangerschaft oder Mutterschutz: 0,14 %
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird individuell von den zuständigen Versicherungsträgern erhoben.
Insolvenzgeldumlage 0,15 % Für den Fall einer möglichen Insolvenz des Unternehmens.

 

Berechnungsbeispiel

Anhand eines konkreten Beispiels sei der Minijob einmal näher betrachtet:

Angenommen, ein nebenberuflich tätiger Arbeitnehmer verdient nebenbei 300 Euro im Monat. So muss er bzw. sein Arbeitgeber laut der oben aufgeführten Pauschalsätze folgende Abgaben entrichten:

Krankenversicherung: 39 Euro
Pflegeversicherung: 0 Euro
Rentenversicherung: 45 Euro (hiervon werden 11,70 Euro vom Arbeitnehmer selbst getragen)
Umlage bei Krankheit: 2,1 Euro
Umlage bei Schwangerschaft oder Mutterschutz 0,45 Euro
Insolvenzgeld-Umlage 0,45 Euro
Pauschalsteuer: 6 Euro.
Der Arbeitnehmer bezahlt lediglich 11,70 Euro Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und hat ein Netto von 288,30 Euro. Der Arbeitgeber zahlt 39 Euro zur Krankenversicherung, insgesamt 45 Euro zur Rentenversicherung (wobei er dem Arbeitnehmer 11,70 Euro vom Gehalt abziehen darf), sowie die Umlagen und die Steuer und hat somit eine Gesamtbelastung von insgesamt 392,97 Euro.

 

 

Benutzung des Rechners

Der Rechner funktioniert denkbar simpel. Im Text darüber wird erklärt, welche Berechnungen durchgeführt werden. Weiterhin wird in einem Beispiel aufgeführt, wie hoch die Gesamtbelastung für den Arbeitnehmer ist, wenn der Mini-Jobber 400 Euro im Monat verdient. Dies sind nämlich 532,96 Euro.

Nachdem also die entsprechende Summe für das Entgelt eingegeben wurde, kann der „Berechnen“ Button betätigt werden. Das Lösungsfeld gibt nun zwei Tabellen aus. In der ersten Tabelle werden die Kosten für den Arbeitnehmer aufgeführt, nämlich lediglich der anteilige Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, da er Kranken- Pflege – und Arbeitslosen-Versicherung nicht zu tragen hat. Als Endergebnis wird dann das Netto-Entgelt angezeigt. In der zweiten Tabelle sind die einzelnen Posten, welche der Arbeitgeber zu zahlen hat, aufgelistet. Die Ergebniszeile in fetter Schrift gibt die Gesamtbelastung des Arbeitgebers an. Das Ergebnis kann auch gedruckt werden.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Minijob?

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Minijob?

Bei dem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die von der Bundesregierung im Jahr 2003 eingeführt wurde. Besonders bei Studenten, doch auch bei jungen Müttern oder Rentnern sind diese Minijobs sehr beliebt, denn immerhin 400 Euro konnte man im Monat so problemlos dazuverdienen, ohne Steuern oder andere Abgaben zahlen zu müssen. Heute sind etwa 20 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland Minijobs. Im Februar 2012 gab es laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 7,4 Millionen Minijobs in Deutschland; etwa zwei Drittel der Stellen werden von Frauen besetzt. Der Minijob ist auch deshalb so beliebt, weil man für ihn in der Regel keinerlei Vorkenntnisse oder gar eine Ausbildung benötigt. Meist handelt es sich bei den Minijobs um Aushilfsstellen, die auch von Ungelernten besetzt werden können. Allerdings ist solch ein Minijob gleichzeitig ein mögliches Sprungbrett, um schließlich eine Festanstellung zu bekommen. Doch nicht nur die Arbeitnehmer profitieren von der Einführung der Minijobs, auch für viele Arbeitgeber sind die Minijobs attraktiv, denn so können Personalkosten gespart werden.

Selbst Arbeitslose dürfen übrigens einen Minijob ausüben, jedoch nicht mehr als 15 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Wird diese Zeit überschritten, gilt man nicht länger als beschäftigungslos und haben keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Auch müssen Arbeitslose genau auf ihren Verdienst während des Minijobs achten, da es auch sonst zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes kommen kann. Der Grundbetrag von 100 Euro wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Besser noch haben es die Rentner: Alle Rentner über 65 Jahren dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet wird.