Wandelprämie berechnen

Sie haben vor Wertpapiere zu kaufen und möchten daher die Wandelprämie berechnen lassen? Mit dem Hilfreiche-Tools-Rechner können Sie dies einfach, kostenlos und schnell berechnen.

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Wandelprämie berechnen mit unserem Online Rechner

Heutzutage wird es immer wichtiger, in Finanzangelegenheiten den Überblick zu bewahren. Unterschiedliche Banken und Finanzunternehmen bieten eine Vielzahl von Kapitalanlagemöglichkeiten an.

Sparbücher oder Sparkonten haben an Beliebtheit eingebüßt, der Erwerb einer Liegenschaft nicht so einfach, daher entscheiden sich immer mehr Bank-Privatkunden aufgrund der Rendite dafür, ihre Ersparnisse in Wertpapieranlagen zu investieren.

Als Wertpapier bezeichnet man jene Urkunde, die Rechte an Vermögensanteilen bescheinigt. Ein derartiges Vermögensrecht wird beispielsweise mittels Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren, auch Wandelanleihen oder Wandelobligationen genannt, verbrieft.

 

Wie der Wandelprämien-Rechner funktioniert

Geben Sie einfach den Aktienkurs in Euro und die aktuelle Wandelparität der Aktie ein, und klicken Sie auf Berechnen”. Das Ergebnis wird im Textfeld angezeigt.

Beispiel: Für eine Aktie wird an der Börse ein Kurs von 12 EUR festgestellt. Die Wandelparität, die Wandelanleihen-Anleger derzeit erzielen können, beträgt  11,50 EUR.
Als Ergebnis wird die Wandelprämie  -4,16 % angezeigt.

Der niedrige und negative Wandelprämienwert bedeutet, dass der Wandlung der Obligation, oder der Wandelanleihe, in Aktien dieser AG nichts im Wege steht. Bei einem hohen Wandelprämienwert und im Plusbereich wäre hingegen eine Wandlung in Aktien nicht ratsam.

 

Wissenswertes zum Thema Aktien

Aktionäre haben Rechte, die anhand der Rechtsordnung des jeweiligen Landes geregelt werden und durch das Aktiengesetz geschützt sind.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Aktienformen, die definieren, welche Rechte ein Aktionär genießt.

Genau definiert wird zum Beispiel, welche Aktionäre über das Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft verfügen.

Eine derartige Hauptversammlung findet einmal pro Jahr statt, wo abgestimmt wird, was mit dem Gewinn der AG geschehen soll.

Zur Abstimmug steht, ob der Gewinn der AG allen Aktionären in Form einer Dividendenzahlung zugutekommen oder für die Bildung von Rücklagen genutzt werden soll.

 

Die unterschiedlichen Aktienformen

Stammaktien ist jene Aktienform, die am häufigsten an der Börse gehandelt wird. Eine Stammaktie garantiert neben den vollen Aktionärsrechten auch das Mitspracherecht bei der Hauptversammlung einer AG.

Vorzugsaktien beinhalten keinerlei Stimmrecht bei der Hauptversammlung, jedoch erhalten die Aktionäre einer Vorzugsaktie entweder eine garantierte oder eine höhere Dividende. Diese Aktienform wird es jedoch in Deutschland wohl bald nicht mehr geben, da sich deutsche Unternehmen häufiger am US-amerikanischen Vorbild orientieren und nur noch Stammaktien ausgeben.

Bei Namensaktien muss der Inhaber mit vollem Namen, mit Adresse, Geburtsdatum und der genauen Stückzahl der Aktien im Aktienregister der AG eingetragen werden, um volle Aktionärsrechte wahrnehmen zu können. Bei sogenannten Vinkulierten Namensaktien muss die AG auch einem Kauf oder Verkauf der Aktie zustimmen.

Inhaberaktien, wie schon die Bezeichnung sagt, sind nicht mit einem bestimmten Namen als Eigentümer verknüpft. Der jeweilige Inhaber dieser Aktienform verfügt über sämtliche Aktionärsrechte.

Stückaktien weisen zwar keinen Nennwert auf, sind jedoch alles andere als wertlos. Diese Aktienform repräsentiert einen prozentualen Anteil am Grundkapital einer AG.

 

Wissenswertes zum Thema Wandelanleihen

Der sogenannte Emissionsprospekt beschreibt genau, wie die Wandlungsbedingungen (oder Konversionsbedingungen) einer Wandelanleihe aussehen.

Dort festgelegt sind die Anzahl der Aktien, die Wandlungsrechtsbeschränkungen sowie die Umtauschfrist.

Die Wandlung ist nicht jederzeit möglich.

Üblicherweise endet diese Umtauschfrist ein paar Tage vor dem Ende der Laufzeit.

Sollte eine Wandelanleihe nicht in Aktien umgetauscht werden, erhält der Anleger die jährliche Verzinsung und am Ende der Laufzeit den Nennwert der Anleihe wieder zurück.

 

Was unterscheidet Aktien und Wandelanleihen?

Der Eigentümer einer Aktie, ein sogenannter Aktionär, besitzt mit dieser Werturkunde einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) und bestimmte

Unternehmensrechte. Damit ist diese Person auch Teilhaber am Aktienkapital und Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens.

Steigen die Kurse dieser Aktien, machen die Aktionäre ebenfalls Gewinn (Rendite), oder sie profitieren durch eine Dividendenausschüttung. Jedoch tragen alle Aktionäre zugleich ein gewisses finanzielles Risiko. Denn sie sind nicht nur am Gewinn einer AG, sondern auch an dessen Verlusten beteiligt.

Weder Dividenden noch Kurssteigerungen sind garantiert. Das heißt, wenn die Kursentwicklung nach unten geht, die Aktien weniger wert sind als deren Anschaffung, dann hat jeder einzelne Aktionär ebenfalls Verluste zu tragen, nicht nur die AG an sich.

Als Inhaber einer Aktie hat man keinerlei Rechte auf feste Verzinsung oder auf eine garantierte Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Allerdings haben Aktien keine festgelegte Laufzeit und können somit jederzeit gekauft oder verkauft werden.

Eine Wandelanleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier. Wie bei herkömmlichen Festzins-Anleihen hat auch so eine Wandelobligation einen Emittenten, einen Zinscoupon, eine im Vorhinein konkret festgelegte, begrenzte Laufzeit und einen konkreten Nennwert. Die Inhaber einer derartigen Wandelobligation haben zwar das Recht, nicht aber die Pflicht, diese in eine bestimmte Anzahl von Aktien einer AG unter vorher definierten Bedingungen und in einem vorher festgelegten Umtauschverhältnis einzutauschen.

 

Was versteht man unter Wandelprämie?

Entschließen sich Eigentümer von Wandelanleihen dazu, diese gegen Aktien einzutauschen, kosten diese Aktien je nach Anleihebedingungen und Kursentwicklung mehr oder weniger als jene Aktien derselben AG, die direkt an der Börse gekauft werden können. Ein derartiger Umtausch lohnt sich natürlich nur dann, wenn der Kurswert der Aktien über dem sogenannten Wandlungspreis (der Wandelparität) liegt.

Die Differenz zwischen der Wandelparität – also dem Wandlungspreis, den Wandelanleihen-Anleger zu diesem bestimmten Zeitpunkt erzielen können – und dem aktuellen Marktpreis der Aktie an der Börse wird als Wandelprämie bezeichnet.

Mit dem Hilfreiche-Tools Rechner können Sie eben diese Wandelprämie, in Prozent ausgedrückt, berechnen.

 

Wie Wandelprämie und Aktienkurs zusammenhängen

Durch die Wandlungsprämie, die unter anderem vom Aktienkurs, dem Zinsniveau und ebenso von der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Anlegers abhängig ist, kann sich das Profil einer Anleihe verändern. Steigt etwa der Börsenkurs der Aktie, die der jeweiligen Wandelanleihe zugrunde liegt, führt dies ebenfalls zu einem Kursanstieg der Wandelanleihe. Sollte so ein Kursanstieg der Anleihe sehr stark sein, so nimmt die Wandelanleihe den Charakter einer Aktie an.

Sollte die AG jedoch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sind Inhaber einer Wandelanleihe in einem gewissen Nachteil. Denn sie gehören einer niedrigeren Gläubigerklasse an. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall, also dem Bankrotts der AG, erst dann eine finanzielle Entschädigung zu erwarten ist, wenn die Banken und alle anderen Gläubiger mit deren gesicherten Forderungen ausbezahlt worden sind. Die Rangfolge von Gläubigeransprüchen ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich.

 

Wichtig: Der Rechner und die im Artikel enthaltenden Informationen sind nur zu Ihrer Orientierung gedacht und erheben, trotz unserer gründlichen Recherche, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir beantworten gerne Fragen zum Wandelprämien-Rechner, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Wandelprämie?

Wie berechnet man die Wandelprämie?

Beispielrechnung "Wandelprämie berechnen"

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Wandelprämie?

Erwirbt ein Anleger eine Wandelobligation, so stellt sich immer auch die Frage nach dem Preisunterschied zwischen einem direkten Aktienkauf über die Börse und dem Umweg über den Erwerb einer Wandelobligation. Die Wandelprämie stellt also einen Indikator dar, mit dem sich der Preis einer Wandelobligation beurteilen lässt.

Je höher die Wandelprämie ausfällt, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Wandelobligation eine Kurssteigerung des Basiswertes nachvollzieht. Im Vergleich mehrerer Wandelobligationen mit ähnlichen Kursen sind aber jene zu bevorzugen, die eine möglichst niedrige Wandelprämie ausweisen.

Wie berechnet man die Wandelprämie?

Für die Berechnung der Wandelprämie einer Wandelobligation sind lediglich der aktuelle Kurs des Basiswertes (der Aktie) und die Wandelparität relevant. Beide Werte werden in die folgende Formel eingesetzt:

Wandelprämie     = Wandelparität * 100 / Aktienkurs - 100

Beispielrechnung "Wandelprämie berechnen"

Für eine Aktie wird an der Börse ein Kurs von 12 EUR festgestellt. Die Wandelparität beträgt derzeit 11,50 EUR. Wie hoch ist die Wandelprämie?

Wandelprämie     = Wandelparität * 100 / Aktienkurs - 100
            = 11,50 EUR * 100 / 12 EUR – 100
            = -4,16%

Die negative Wandelprämie zeigt an, dass einer Wandlung der Obligation in eine Aktie zumindest aus kurstechnischer Sicht nichts im Wege steht.