Sozialabgabenrechner

Geburtsdatum
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz %
Zusatzbeitrag zur KV %
oder private Krankenversicherung
  Prämie (incl. PflegeV) Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn   Euro

   

Stell uns deine Frage. Wir antworten dir schnellstens...

Das hilfreiche Tool des Sozialabgabenrechner erleichtert Ihnen als Arbeitgeber die Berechnung dieser Beträge, auch als Arbeitnehmer können Sie damit leicht nachprüfen ob für Sie richtigen Sozialabgaben an die zuständigen Stellen abgeführt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet Sozialabgaben an die beteiligten öffentlichen Stellen abzuführen. Daneben wird vom Bruttoarbeitslohn eines jeden Arbeitnehmer, der in einem Sozial-versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt ist, die Lohn- und Kirchensteuer entsprechend an das zuständigen Finanzamt abgeführt. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen übernimmt jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Hälfte der entsprechenden Beiträge. Kranken- und Pflegeversicherung sind vom Arbeitnehmer zu tragen und auch diese Beiträge errechnet das Tool. So ist die Berechnung des Bruttoarbeitslohn zum Nettolohn mit diesem Tool ganz leicht.

Arbeitgeber und die Lohnabrechnung mit dem Tool Sozialabgabenrechner

Lohnabrechnungen sind vom Arbeitgeber monatlich zu erstellen und die Arbeitgeber sind zu monatlichen Beitragsmeldungen an die zuständigen Krankenkassen verpflichtet. Hierbei sind Arbeitnehmer einmal zu geschätzten Beiträgen und aktuell existierenden Beiträgen verpflichtet und entsprechend Angaben zu machen. Dazu benötigen Arbeitgeber entsprechende Berechnungen, die man mit diesem Tool einfach für jeden Arbeitnehmer erstellen kann. Zur Übermittlung dieser Daten nutzen Arbeitgeber die elektronische Datenübermittlung mittels eines entsprechenden DAKOTA-Protokoll.

Arbeitgeber können es sich hier beim Tool einfach machen und die entsprechenden Angaben in den einzelnen Spalten des Soziabgabenrechner eintragen:

Es beginnt mit dem Geburtsdatum, der Steuerklasse, derZahl der Kinderfreibeträge und der Arbeitsstelle im Bundesland. Danach kommt der rentenversicherungspflichtigeElternteil o. unter 23 Jahre und dann der Krankenversicherungsbeitragssatz, mit 14.6 %, dann der Zusatzbeiträg zur KV mit 0.9 % oder die Wahl private Krankenversicherung und die entsprechende Prämie (incl. Pflegeversicherung). Jetzt folgen die Beträge des Arbeitgeberzuschuss und dann der monatliche Basistarif der PKV. Dann noch die entsprechenden Daten zum Lohnzahlungszeitraum und die Summe des Bruttolohn. Dass wären dann alle Daten und man nutzt dann den Button zum Berechnen und Drucken. So lässt sich für jeden Arbeitnehmer die entsprechende Berechnung leicht mit diesem Tool erstellen.

Das Tool und die entsprechenden Beiträge der Sozialversicherung

Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind in diesem Tool erfasst. Die entsprechenden aktuellen Beitragssätze sind durch Gesetz geregelt und somit immer aktuell in diesem Tool erfasst. Aktuell sind die Beiträge zur Krankenversicherung einheitlich, denn bis zum Jahr 2008 haben Krankenkassen jeweils eigene Beitragssätze ermittelt und von den Versicherten verlangt. Ab 01.01.2009 gilt die gesetzliche Regelung der Gesundheitsreform und seit diesem Stichtag gelten die einheitlichen Beitragssätze von 14.6 %.

Der Sozialabgabenrechner erleichtert die Lohnabrechnung

Mit diesem Tool bekommen Sie einfach die Möglichkeit für jeden Arbeitnehmer mit ganz einfachen Eingaben der entsprechenden Daten alle Sozialabgaben sofort zu berechnen. Sie können dann anschließend für jeden Arbeitnehmer auch einen Ausdruck vornehmen und am Ende alle Summe zusammen stellen um die Beiträge entsprechend an die zuständigen Stellen melden. Das sichert Ihnen einfaches und schnelles Arbeiten mit diesem Tool.

Was zahlt der Arbeitgeber noch

Arbeitgeber kennen auch die Arbeitgeber Mehrbelastung, durch entsprechende Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber allein aufbringen. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung die Unfälle absichern soll, die mit dem Beruf in direktem Zusammenhang stehen. Diese Beiträge sind in diesem Tool nicht erfasst, da sie schließlich nur vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Beiträge die nur ein Arbeitnehmer leisten muss

Das was nur ein Arbeitnehmer leisten muss, ist der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung von 0,9 %. Dieser Beitragssatz ist im Tool erfasst und wird bei der Ermittlung des Netto-Lohn des Arbeitnehmer mit Hilfe des Tool berücksichtigt. Dieser Beitrag zählt zu den Arbeitnehmer- Sozialabgaben der Mehrbelastung und dient zur Finanzierung von Zahnersatz. Die Ausnahme bilden Arbeitnehmer die keine Kinder haben, denn hier wird ein erhöhter Satz von 0,25 % veranschlagt. Diesen Beitragssatz muss man nur entsprechend im Sozialabgabenrechner korrigieren und die Berechnung funktioniert dann entsprechend und so wird auch hier der Netto-Lohn für den jeweiligen Arbeitnehmer berechnet.