Fristenrechner

Mit unserem Fristenrechner können Sie verschiedene, für Sie sehr wichtige, Fristen berechnen. Geben Sie zum Beispiel den bevorstehenden Geburtstermin ein und unser Rechner berechnet Ihnen bequem wichtige Fristen, die es z.B. für Elternzeit oder Mutterschutz zu beachten gibt.

Der Rechner zeigt wie erwähnt die wichtigsten Fristen vor und nach einem wichtigen Ereigniss Ihres Lebens, wie z.B. Geburt eines Kindes, Krankheit oder Unfall.

Fristenrechner

Ereignistag  

   

Stell uns deine Frage. Wir antworten dir schnellstens...

Der überwiegende Teil der Bevölkerung geht einem festen Arbeitsverhältnis nach. Manch einer hat auf der einen Seite Angst, diesen Job zu verlieren und andere wiederum wollen so schnell wie nur möglich aus dem gültigen Arbeitsverhältnis raus. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher nicht sein, aber eines haben sie alle gemeinsam. Ganz gleich, ob ein Arbeitnehmer gekündigt werden soll, in den Mutterschaftsurlaub gehen möchte oder kündigen möchte – es gibt besondere Fristen, an die sich alle Parteien halten müssen, da sie gesetzlich bindend sind. Dies gilt für beide Seiten und das bedeutet sowohl der Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer darf diese Fristen nicht umgehen.

Wie berechnen sich die Fristen?

Nun dürfte jedem Arbeitnehmer klar sein, dass von heute auf morgen meist ein dehnbarer Begriff in der Arbeitswelt ist. Deswegen ist es besser, sich an gewisse Fristen zu halten, was im Übrigen auch für Arbeitgeber gilt. Die Fristen selber auszurechnen stellt Betroffene meist vor einer großen Herausforderung, weil sie dazu das Gesetz kennen müssten. Denn jeder Grund, wie Mutterschaftsurlaub, Pflege- und Elternzeit weist andere Fristen auf. Diese per Hand auszurechnen überfordert die meisten Interessenten. Vor allem dann, wenn man im Grunde genommen nicht weiß, wie diese berechnet werden. Dafür ist der Fristenrechner optimal geeignet und wird schnellst möglichst, kostenfrei sowie unverbindlich die jeweiligen Fristen ausrechnen.

 

Wie funktioniert der Fristenrechner?

Der Fristenrechner funktioniert tadellos und kann in wenigen Sekunden die jeweiligen Fristen aufführen. Dazu ist es notwendig, dass man das jeweilige Datum, wann man aus dem Dienst treten möchte einträgt, um die Fristen mittels Fristenrechner ausrechnen zu lassen. Nach der Eingabe des Datums ist es notwendig, auf „Berechnen“ zu klicken, um herauszufinden, welche Fristen für die Pflegezeit, Eltenzeit und Mutterzeit vorgesehen sind.

 

 

Für wen eignet sich der Fristenrechner?

Jeder darf den Fristenrechner nutzen, wann immer es ihm/ihr beliebt. Wobei natürlich Arbeitnehmer diesen Rechner mit großem Interesse verfolgen, um feststellen zu können, welche Fristen für ihren Stichtag vorgegeben sind. Denn diese entscheiden über die zu erhaltenen Löhne und die regelkomforme Einhaltung der Fristen, um mit dem Arbeitgeber kein Ärger zu bekommen.

 

 

Wie genau sind die Berechnung des Fristenrechners?

Das Ergebnis, welches der Fristenrechner aufgrund der Eingaben der Nutzer berechnet sind zu 99 Prozent richtig. Selbstverständlich können sich die Fristen aufgrund von Gesetzeslagen verändern, aber dies wird meist im Rechner bereits schnell eingeschrieben. Daher kann aufgrund der eigenen Angaben davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse zutreffen.

 

 

Sonstige Informationen über das Tool

Selbstverständlich müssen sich Nutzer des Tools keine Sorgen über etwaige Kosten machen. Denn der Fristenrechner ist vollkommen kostenlos und kann zu jeder Tages-sowie Nachtzeit genutzt werden. Ebenso sollte erwähnt werden, dass es sich um einen unverbindlichen Fristenrechner handelt, der keinerlei personenbezogene Daten von einem Nutzer benötigt. Auch werden die Fristeingaben nicht gespeichert, sondern lediglich zur Berechnung genutzt, damit ein genaues Ergebnis erzielt werden kann, um die genauen Fristen, die man wissen muss, aufgeführt zu bekommen.

 

 

Berechnungsbeispiel

Nehmen wir als Rechnungsbeispiel folgendes Datum als Frist. Der 22.02.2015 ist das Stichdatum und aufgrund dieser Eingabe liefert der Fristenrechner nun innerhalb von nicht einmal zwei Sekunden folgendes Ergebnis:
Davor

8 Wochen: Sonntag, 28, Dezember 2014
Elternzeit
(Kündigungsschutz)
Beginn des Kündigungsverbots [§ 18 Abs. 1 BEEG]
7 Wochen: Sonntag, 04, Januar 2015
Elternzeit
(Anmeldung/Teilzeitverlangen)
Ende der Anmeldefrist [§§ 16 Abs. 1 und 15 Abs. 7 BEEG]
6 Wochen: Sonntag, 11, Januar 2015
Mutterschutz
(Schutzfristbeginn)
Beginn der Mutterschutzfrist [§ 3 Abs. 1 MuSchG]
10 Tage: Donnerstag, 12, Februar 2015
Pflegezeit
(Anmeldung)
Ende der Anmeldefrist [§ 3 Abs. 3 PflegeZG]

Ereignistag: Sonntag, 22, Februar 2015

Danach

4 Tage: Donnerstag, 26, Februar 2015
Entgeltfortzahlung
(Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Ende der Nachweisfrist [§ 5 Abs. 1 EFZG].
4 Wochen: Sonntag, 22, März 2015
Entgeltfortzahlung
(Ende der Wartezeit)
Letzter Tag der so genannten Wartezeit bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen [§ 3 Abs. 3 EFZG]
6 Wochen: Sonntag, 05, April 2015
Entgeltfortzahlung
(Ende des Anspruchs)
Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall [§ 3 Abs. 1 EFZG]
8 Wochen: Sonntag, 19, April 2015
Mutterschutz
(Schutzfristende Normalgeburt)
Ende der Mutterschutzfrist [§ 6 Abs. 1 MuSchG]
12 Wochen: Sonntag, 17, Mai 2015
Mutterschutz
(Schutzfristende Früh-/Mehrlingsgeburt)
Ende der Mutterschutzfrist [§ 6 Abs. 1 MuSchG]

Diese Eingabe verändert sich nur aufgrund der eigenen Angaben, sodass mit diesem Ergebniss jeder wissen kann, welche Voraussetzungen für eine gerechte Fristeinhaltung wichtig sind.