Abschreibungsanteil berechnen

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Abschreibungen sind ein Teil der Betriebswirtschaftslehre. Ein unkomplizierter Bereich allerdings mit der Besonderheit von Abschreibungsanteilen. Die Abschreibungsanteile sind ganz normale Abschreibungen, welche auf die Monate bezogen wird in dem Jahr in dem sie angeschafft wurden und in denen der Gegenstand durch das Unternehmen wirklich genutzt wurde. Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Beginn. Getätigte Investitionen für Gegenstände des Anlagevermögens werden mit dem Abschreibungsanteil berechnet. Im Anlagevermögen der Unternehmensbilanz werden die Gegenstände dann auch ausgeschrieben.

Abschreibungsanteil Berechnung

Grundlage ist zu wissen in welchem Monat der zu abschreibende Gegenstand angeschafft wurde. Bei der anteiligen Abschreibung muss der Gegenstand Monatsgenau abgeschrieben werden. Alle Monate vom Beginn der Anschaffung bis zum Jahresende werden berücksichtigt Wurde der abschreibungspflichtige Gegenstand beispielsweise im März angeschafft,kann man ihn noch bis Jahresende, das heißt März bis Dezember, also 10 Monate lang anteilig abschreiben.
Beispiel:

Am 1. März 2010 wurde ein Computer für 3000 Euro netto gekauft mit Abschreibung auf 5 Jahre. Der Abschreibungsanteil wird wie folgt berechnet:

3.000 Euro netto dividiert durch fünf Jahre Nutzungsdauer ergeben die jährliche Abschreibung von 600 Euro. Um Monatsgenau abzuschreiben, muss man die Jahres Abschreibung von 600 Euro durch 12 Monate des Jahres dividieren und erhält eine monatliche Abschreibung von 50 Euro.
Die 50 Euro mal den 10 Monaten,also März bis Dezember für die Nutzung in dem Jahr, ergibt eine anteilige Abschreibung von 500 Euro für das Jahr 2010.
Wenn es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, vereinfacht GwG genannt, besteht eine Ausnahme diese darf man im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % abschreiben.
Auch im Steuerrecht gilt, nur anteilige Abschreibungen im Jahr der Anschaffung

Wird der Vermögensgegenstand angeschafft, kann der Abschreibungsanteil nur für die Monate geltend gemacht werden in dem Jahr er gekauft wurde und in der Zeit der Gegenstand realer weise im Betrieb vorhanden war.
Beispiel:

Eine Firma der Reisebranche kauft im April 2012 einen Reisebus im Wert von gesamt 500.000 Euro. Dieses Fahrzeug hat eine Nutzungsdauer von voraussichtlich 10 Jahren. In Jahr 2012 können Abschreibungen von insgesamt 37.500 Euro, also 50.000 Euro mal 9 geteilt durch 12 als Steuer mindernder Aufwand geltend gemacht werden.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter, das heißt Gegenstände, die gebraucht gekauft worden sind, kann man auch anteilig abschreiben.