Minijob

Darf ich 2 Minijobs haben?

Was wären die Folgen, wenn ich meinem Arbeitgeber den zweiten Minijob verschweige?
Ein Minijob reicht für viele Arbeitnehmer nicht aus, um die Ausgaben des täglichen Lebens zu decken. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, zwei oder sogar noch mehr Minijobs auszuüben. Vom Gesetzgeber her darf man grundsätzlich so vielen Beschäftigungen nachgehen, wie man möchte – Voraussetzung ist natürlich, dass man die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Wichtig ist, dass das Gesamteinkommen aller Beschäftigungsverhältnisse 450 Euro nicht überschreitet. Alle diese Jobs sind versicherungsfrei und werden auch nicht auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen.
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausüben, jedoch nicht beim selben Arbeitgeber. Wer jedoch mehrere Minijobs hat und mit diesen mehr als 400 Euro im Monat verdient, unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht. Alle Minijobs für sich also sind voll sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass volle SV-Beiträge, je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer, zu zahlen sind.
Anhand der Pauschalbeträge, die vom Arbeitgeber an die Krankenkassen abgeführt werden, kann die Krankenkasse genau nachkommen, bei wie vielen Arbeitgebern ein Arbeitnehmer beschäftigt ist und meldet dies den Arbeitgebern auch. Einen oder gar mehrere Minijobs zu verschweigen, bringt letztendlich also gar nichts! Stellt sich heraus, dass man seinem Arbeitgeber einen weiteren Job verschwiegen hat, muss nämlich auch dieser mit saftigen Nachzahlungen rechnen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden dann angehalten, Nachzahlungen zur Sozialversicherung zu leisten. Aus diesem Grund lassen es sich die meisten Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass sie keinen weiteren Nebenjob ausüben.

Habe ich bei einem Minijob Anrecht auf Urlaub?

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben und damit als Teilzeitbeschäftigte gelten, haben in der Regel die gleichen Rechte und Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Vom Gesetzgeber sind jährlich mindestens 24 Tage beziehungsweise vier Wochen Erholungsurlaub vorgesehen (hier wird von einer 6-Tage-Woche ausgegangen). Auch Minijobber, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten, stehen diese 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr zu, selbst wenn sie nur 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Neben diesem Anrecht auf Urlaub haben Minijobber natürlich auch ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen sowie eine Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft. Darüber hinaus gilt für Minijobber derselbe Kündigungsschutz wie für Vollzeitbeschäftigte.

Muss ich bei einem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen?

Seit dem 01. Januar 2013 müssen nun auch Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen. Bisher waren diese Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nur der Arbeitgeber musste seinen pauschalen Anteil von 15 Prozent in die Rentenkasse einzahlen. Möglich war es einem Minijobber zudem, diesen Anteil freiwillig auf 19,9 Prozent zu erhöhen und somit 4,9 Prozent aus eigener Tasche zu bezahlen. Damit hat der Minijobber letztendlich zwar knapp fünf Prozent weniger Lohn bekommen, konnte dafür aber den Minijob als Versicherungszeit anrechnen und auch Riester-Rente beantragen.
Seit dem 01. Januar 2013 ist nun jeder Minijob rentenversicherungspflichtig. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er 3,9 Prozent zur Rentenversicherung aus eigener Tasche beisteuern muss. Die restlichen 15 Prozent bezahlt wie gehabt der Arbeitgeber. Alle Minijobber, welche ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2013 abgeschlossen haben, sind von diesen Änderungen übrigens nicht betroffen.

Warum wurde der Minijob von 400 auf 450 Euro erhöht?

Seit dem 01. Januar 2013 wurde die monatliche Verdienstgrenze eines Minijobbers von bisher 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Begründet wurde dies damit, dass sowohl die Löhne als natürlich auch die Preise seit dem Jahr 2003 teilweise drastisch angestiegen sind. Die Minijobber aber dürfen seit der Einführung der Minijobs im Jahr 2003 monatlich nur 400 Euro hinzuverdienen. Diese Grenze wurde nun auf 450 Euro im Monat angehoben. Hier gilt weiterhin der jährliche Durchschnitt: Wenn man also in einem Monat mehr als 450 Euro verdient, muss der Verdienst in einem anderen Monat wieder unter diesem Betrag liegen – wichtig ist, dass eine jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird.

Wie hoch sind bei einem Minijob die Abgaben für den Arbeitnehmer?

Welche Abgaben ein Arbeitnehmer bei einem Minijob hat, hängt in erster Linie davon ab, ob der Minijob im gewerblichen Bereich – also bei einer Firma – oder im privaten Bereich stattfindet. Bei Anstellung im gewerblichen Bereich muss der Arbeitnehmer 3,9 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung erbringen; im privaten Bereich sind dies immerhin schon 13,9 Prozent. Der private Arbeitgeber muss laut Gesetz nur fünf Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung zusteuern.
Bei einem kurzfristigen Minijob hingegen hat der Arbeitnehmer keinerlei Abgaben zu entrichten. Auch Kosten für die Krankenversicherung entstehen einem Minijobber nicht – hier genügt die pauschale Abgabe durch den Arbeitgeber. Um eine gesetzliche Krankenversicherung muss sich ein Minijobber also selbst kümmern. Ist er hingegen privat versichert, muss auch der Arbeitgeber keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Wie ist der durchschnittliche Stundenlohn bei einem Minijob in Deutschland?

Minijobs gelten allgemein als sehr niedrig bezahlte Arbeitsstellen. Die Hans-Böckler-Stiftung hat herausgefunden, dass der durchschnittliche Stundenlohn für einen Minijob in Deutschland momentan bei etwa 7,50 Euro liegt. Im Vergleich zu Festangestellten verdienen Minijobber meist sehr viel weniger. Dies betrifft vor allem weibliche Arbeitnehmer, da diese sich besonders häufig für einen Minijob entscheiden.
Dieser geringe Verdienst wirkt sich natürlich auch negativ auf die Altersrente aus.

 

Was ist ein Minijob?

Minijobs werden sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern immer beliebter. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Minijobs im gewerblichen Bereich und Minijobs in Privathaushalten. Unter den Begriff Minijob fallen geringfügige Beschäftigungen bis zu einem regelmäßigen monatlichen Verdienst von 450 Euro oder ein nur für kurze Zeit geschlossenes Beschäftigungsverhältnis. Wichtig ist, dass Nebenjobber bei der Minijob Zentrale angemeldet werden. Ausschlaggebend ist für die Definition eines Minijobs die monatliche Gesamtentlohnung und nicht die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit. Wichtige Details hierbei sind, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge tragen muss, während der Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Rentenversicherung, versicherungsfrei ist. Von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer jedoch befreien lassen. Auch im Bereich der Nebenjobs und Studentenjobs gilt der gesetzliche Mindestlohn, auch wenn im Durchschnitt die Entlohnung geringer ist als bei Vollzeitbeschäftigten. Für die beschäftigten Minijobber gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie bei Vollzeitbeschäftigten.

Wozu werden Minijobs benötigt?

Minijobs bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, flexibler zu agieren. So nutzen Unternehmen Minijobber häufig, um Auftragsspitzen und Stoßzeiten in den Griff zu bekommen und gezielt zu entsprechenden Zeiten mehr Arbeitskräfte einzusetzen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn der Bedarf an Arbeitnehmern nur in bestimmten Zeitfenstern vorhanden ist und in der restlichen Zeit eine Vollzeitkraft nicht ausgelastet wäre. Zudem nutzen viele Unternehmer Minijobber um Ausfälle durch Krankheit zu kompensieren. In Privathaushalten werden Minijobber häufig für leichte Haushaltstätigkeiten als Reinigungskraft oder Gartenarbeiten eingesetzt. Für Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Rentner und Arbeitssuchende ist der Minijob eine Möglichkeit sich ein regelmäßiges Zusatzeinkommen durch einen Nebenjob zu sichern und so die Haushaltskasse aufzubessern und neben dem regulären Beschäftigungsverhältnis. Gerne wird ein Aushilfsjob auch genutzt um sich beruflich neu zu orientieren und neben dem Beruf in einer neuen Branche tätig zu werden.

In welchen Branchen werden Minijobs angeboten?

Minijobs werden heute in zahlreichen Branchen angeboten. Besonders häufig werden Minijobber in Privathaushalten, im Einzelhandel und in der Gastronomie eingesetzt. Zudem besteht auch in der Kranken- und Altenpflege stetig Bedarf an Minijobbern und auch im Handwerk werden gerne Aushilfen eingesetzt, um schnell auf Auftragsspitzen reagieren zu können. Auf der Suche nach einem passenden Nebenjob lohnt es, eine Minijobbörse zu nutzen, direkt bei Firmen nachzufragen und die Stellenangebote in den regionalen Tageszeitungen im Auge zu behalten.