Rechtsanwaltsgebührenrechner

Gegenstandswert [EURO]  
Satz der Gebühr  

   

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Egal worum es geht, ein Streitwert ist immer anzugeben. Der Rechner ist hilfreich, denn er kann aufzeigen, wie hoch am Ende die Gebühren für den eigenen Rechtsanwalt ausfallen. Dieser Rechner wird mit ganz einfachen Mitteln zu verwenden sein. Der Nutzer muss hierfür auch nicht viel im Vorfeld in Erfahrung bringen um dann das Ergebnis angezeigt zu bekommen.

So wird der Rechner genutzt

Es können Erbstreitigkeiten sein oder auch eine Scheidung. Der Rechner wird Zahlen benötigen, mit denen er dann den Satz korrekt berechnen kann. Bei einem solchen Rechner geht es vor allem darum einen etwaigen Überblick über die Kosten zu bekommen, die dem Mandanten dann auferlegt werden, wenn der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jeder, der schon einmal den Rechtsbeistand in Anspruch genommen hat, wird sicher auch Aufschluss darüber haben wollen, wie hoch die Gebühren waren und welche Folgekosten sich daraus ergeben. Wichtig zu wissen ist auch, das es hier allein darum geht, wie hoch die Kosten sind und dabei werden natürlich Auslagen, die der Rechtsanwalt hat, nicht berücksichtigt. Die Zahlen sollten nun in die einzelnen Felder eingegeben werden.

Der Streit beginnt!

Zunächst ist es wichtig den Streitwert einzutragen. Dieser ergibt sich aus der Summe, um die es geht. Geht es etwa um einen Erbfall, dann kann nicht einfach nur der Pflichtteil eingegeben werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, wie hoch der Nachlass im Ganzen eingestuft wird. Will sich beispielsweise ein Pflichtteilsberechtigter informieren, wie hoch die Kosten für den Rechtsanwalt sind, dann muss er zunächst in Erfahrung bringen, wie hoch der Streitwert eigentlich ist. Wie viel Geld hat der Erblasser hinterlassen und hat er auch Gebäude und Grundstücke hinterlassen? All das ist wichtig und sollte vorher in Erfahrung gebracht werden. Ist die Zahl dann bekannt, dann kann sie in den Rechner in das entsprechende Feld: Gegenstandswert (EURO) eingegeben werden. Anschließend kann sich auf die anderen Felder bezogen werden.

Der Gebührensatz

Nun ist es auch noch wichtig, zu wissen, wie hoch der Gebührensatz des Anwaltes ist. Dieser kann ganz einfach mit einem Telefonat geklärt werden. Vielleicht ist dieser Satz auch schon bekannt? Dann sollte das in das Feld Gebührensatz eingegeben werden. Die Anwaltsgebühr kann nur dann korrekt errechnet werden. Hier ist es noch unerlässlich zu sagen, dass der Gebührensatz nicht mit einem Komma getrennt werden sollte. Der Nutzer sollte einen Punkt verwenden um diese Berechnung korrekt durch zu führen. Dann kann auch schon auf den Button Berechnen geklickt werden und die Höhe der zukünftigen Gebühr ist sofort ersichtlich.

Ein Beispiel

Jemand stirbt und hinterlässt ein Vermögen inklusive aller Autos und Häuser in Höhe von 100.000 Euro. Nun ist schon einmal der Gegenstandswert ermittelt. Hierbei muss es sich aber nicht immer um ganze Zahlen handeln. Nun kann noch ein fiktiver Gebührensatz in Höhe von 1.0% eingegeben werden. Dieser sollte natürlich wie schon erwähnt so genau wie nur möglich sein. Der Anwalt kann hierüber weitere Auskünfte erteilen. Nun kann das Ergebnis berechnet werden. In dem Beispiel ergibt sich eine Summe von 1.503,00 Euro. Diese Zahl ist aufschlussreich und wird dem Mandanten nun aufzeigen, mit welchen Gebühren er rechnen muss, auch wenn er nur ein Pflichtteilsberechtigter ist und nicht die volle Summe zur Verfügung hat. Das ist wichtig und sollte auch im Vorfeld schon abgeklärt werden um nicht in eine hohe Verschuldung zu geraten.

Das Fazit zum Gebührenrechner

Ein solcher Rechner ist recht praktisch und wird auch hilfreich sein. Viele Menschen trauen sich nicht den Anwalt nach seinen Gebühren zu bezahlen und sind dann immer wieder von der Rechnung erschrocken. Dieser Rechner kann aber nun schon im Vorfeld klären, ob ein solcher Streit sich überhaupt lohnt, oder ob doch eine gütliche Einigung erfolgen sollte.