Reservemarge berechnen

Sie möchten den „Reservemarge“ berechnen lassen? Dann sind Sie hier genau richtig, geben Sie unten die gewünschten Informationen an.

Gesicherte Kraftwerksleistung [GW]  
Max. Leistungsnachfrage [GW]  

   

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Eine bedeutende Größe in der Energiewirtschaft ist die Reservemarge. Sie beschreibt die Kapazität, die vorgehalten werden kann, um die maximale Leistungsnachfrage, nicht selten auch Spitzenlast genannt, sicherzustellen. Darüber hinaus muss noch ein Puffer vorgehalten werden, dieser nennt sich Reservemarge. Die Sicherstellung der Grundversorgung sowie das Vorhalten einer Reservemarge ist wesentlicher Bestandteil des Kraftwerksmanagements, bzw. auf einen Staat umgerechnet des Energiemanagements einer Nation. Um zu verstehen, was eine Spitzenlast ist, muss man sich vor Augen halten, wie sich der Stromverbrauch in einem westlichen Industrieland wie Deutschland verhält. Der Energiebedarf unterliegt Tagesschwankungen und jahreszeitlichen Schwankungen.

Die Bedarfsspitzen auf Tagesbasis liegen bei uns zwischen 7 : 00 Uhr morgens und 14: 00 Uhr. Das ist die Zeit, in der die Menschen und die Industrie aktiv sind und elektrische Energie verbrauchen. In den späten Nachtstunden sinkt der Bedarf auf ein Minimum. Hierbei unterscheiden sich die Wochentage natürlich sehr von den Sonn- und Feiertagen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, auf diese Schwankungen angemessen reagieren zu können. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Kraftwerke, welche die Grundversorgung abdecken, also Kohlekraftwerke und Kernkraftwerke eine lange Zeit benötigen, um ihre Produktion und damit die mögliche Einspeisung entsprechend anzupassen. Sie eignen sich daher nicht dazu, mittel- oder kurzfristig den Bedarf zu decken.

Es müssen daher andere Energieträger und damit verbundene Kraftwerke oder Stromerzeuger diese Lücke füllen. Genauso wenig eignen sich Photovoltaik-Anlagen oder Windkrafträder, da beide Energieträger, nämlich Sonne und Wind nicht planbar zur Verfügung stehen. Mittellast- Kraftwerke, wie etwa Steinkohlestaub-, Gas- oder Ölkraftwerke können auf Nachfrageschwankungen größeren Ausmaßes flexibel reagieren. Diese eignen sich daher dazu, die Jahresschwankungen abzufangen. Um aber kurzfristig reagieren zu können, bedarf es so genannter Spitzenlastkraftwerke wie Gasturbinen- Öl-, Speicher-, oder Pumpspeicherkragftwerke.

Diese sind für wenige Stunden in Betrieb und decken kurzfristig auftretende Bedarfsspitzen ab. Hier kommt den Pumpspeicherwerken eine besondere Bedeutung zu, da sie innerhalb von Sekunden eingesetzt werden können. Alle diese Spitzenlastkraftwerke haben jedoch eine auf nur wenige Stunden begrenzte Kapazität. Die Spitzenlast-Kraftwerke sichern dem zur Folge auch die Reservemarge ab, die es nun gilt, zu berechnen.

Rechenweg

Wie beschrieben, existiert eine so genannte Spitzenast. Diese Spitzenlast sollte von der Energieversorgung abgefangen werden können. Darüber hinaus sollte eine Reserve vorhanden sein, um auch über die Spitzenlast hinausgehenden Bedarf decken zu können. Hat also eine Region eine maximale Leistungsanfrage, so muss der Energielieferant diese Menge Plus einen bestimmten Prozentsatz darüber hinaus sicherstellen.

Bilden wir also zunächst die Differenz aus der Kraftwerksleistung und der maximalen Leistungsanfrage. Das Ergebnis ist eine positive Zahl, wenn die Kapazität des Kraftwerkes den Bedarf überschreitet. Diese Differenz wird nun ins Prozentuale Verhältnis zur Nachfrage gesetzt.
Das Ergebnis ist dann die Reservemarge in Prozent.

Rechenbeispiel

Kraftwerksleistung: 110 GW (Gigawatt) maximale Leistungsnachfrage: 100 GW
110 GW – 100 GW = 10 GW. Differenz zwischen Kapazität und Nachfrage. Dieses Ergebnis ins Prozentuale Verhältnis zur Nachfrage gesetzt: 10 GW x 100 / 100 GW = 10%

Benutzung des Rechners

Diese Rechenarbeit nimmt uns der online Rechner ab. In die vorgesehenen Felder sind die gesicherte Kraftwerksleistung in GW, sowie die maximale Leistungsnachfrage in GW einzugeben. Der Ergebnis-Button liefert uns dann das Ergebnis in Prozent. Dieses Ergebnis kann auch ausgedruckt werden.

Unvorhergesehene Spitzenlast

Man unterscheidet zwischen vorhersehbarer Spitzenlast und unvorhersehbarer Spitzenlast. Letztere Last ist, die, die abgefangen werden muss durch die so genannte Reservemarge.