Stundenlohnrechner

Wenn Sie den Stundenlohn, welchen Sie verdienen, berechnen möchten, können Sie unseren praktischen Stundenlohnrechner benutzen. Geben Sie die benötigten Daten ein und erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, welchen Stundenlohn Sie erhalten bzw. welchen Stundenlohn Sie bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber verdienen würden.

Sie geben nur wenige Daten ein und können das Ergebnis unmittelbar abfragen. Die Eingabe persönlicher Daten ist selbstverständlich nicht notwendig

Brutto-Einkommen [Euro]  
Stunden je Woche  

   

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Was ist Stundenlohn?

Der Stundenlohn wird auch als Zeitlohn bezeichnet. Im Vergleich zum Gehalt, bei dem ein fester monatlicher Betrag ausgehandelt und vertraglich festgehalten wird, erhält ein Angestellter auf Stundenlohnbasis lediglich die tatsächlich vollbrachte Arbeitsleistung bezahlt. Der Stundenlohn wird beispielsweise im Baugewerbe gezahlt. Er gestaltet Ihnen die Suche nach einer Arbeitsstelle recht einfach, da sich ein unmittelbarer Vergleich ziehen lässt.

 

Nachfolgend ein Beispiel:

Angenommen, Sie erhielten bei einem potentiellen Arbeitgeber einen Monatslohn in Höhe von 4.500 Euro bei einer 35-Stunden-Woche. Dann läge der Stundensatz bei 29,67 €. Ein weiterer möglicher Arbeitgeber böte Ihnen 5.000 Euro für eine 40-Stunden-Woche an. Dies klingt verlockend, denn immerhin erhielten Sie 500 Euro brutto mehr. Wenn Sie die Daten jedoch in den Rechner eingeben, werden Sie feststellen, dass sich das erste Angebot gemessen am Stundensatz deutlich mehr rechnet, denn der Stundensatz bei Arbeitsangebot zwei läge bei gerade einmal 28,85 €.

Mit unserer Berechnung finden Sie im Handumdrehen heraus, welchen Job Sie ruhigen Gewissens annehmen können.

 

Die Kombination von Lohn und Gehalt

Denkbar ist in der heutigen Arbeitswelt des Weiteren eine Kombination, die sich aus Lohn und Gehalt zusammensetzt. Immer mehr Betriebe bieten ihren Arbeitern neben einem Stundenlohn beispielsweise die Zahlung von Leistungszuschlägen oder Prämien an. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie mehr Geld verdienen und für den Arbeitgeber den Vorteil, dass Sie sich bei der Arbeit mehr ins Zeug legen, um die lukrativen Zuschläge zu erhalten. Ihr Monatslohn würde sich bei dieser Kombination somit aus dem Stunden-Lohn und den Zuschlägen zusammensetzen.

Um faire Arbeitsbedingungen für alle Angestellten in Deutschland zu schaffen, wurde zudem der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Hierbei handelt es sich um den Bruttolohn, den ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mindestens bezahlen muss.

 

Brutto- und Nettolohn: Das müssen Sie beachten

Nennt Ihnen der potentielle Arbeitnehmer einen Stundenlohn oder das Monatsgehalt, handelt es sich hierbei um das Brutto-Gehalt. Dieser sagt nichts darüber aus, wie viel Geld Ihnen am Ende des Arbeitsmonats tatsächlich zur Verfügung steht, denn von diesem Bruttobetrag werden verschiedene Beiträge zur Sozialversicherung (Sozialabgaben) sowie die Lohnsteuer abgezogen.

Im Einzelnen bedeutet dies folgende Abzüge, deren Bestimmung wir Ihnen nachfolgend näher erläutern möchten:

1. Lohnsteuer
2. Solidaritätszuschlag
3. Kirchensteuer
4. Gesetzliche Krankenversicherung
5. Gesetzliche Rentenversicherung
6. Gesetzliche Pflegeversicherung
7. Gesetzliche Unfallversicherung
8. Arbeitslosenversicherung

 

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird der Einkommenssteuer zugeordnet und muss durch den Arbeitnehmer auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit entrichtet werden. Nach den Angaben der sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – früher als „Lohnsteuerkarte“ bezeichnet -, führt der Arbeitgeber eine Berechnung der Lohnsteuer durch. Der Lohnsteuerbetrag wird durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird auch als „Soli“ bezeichnet und wurde im Jahr 1991 per Gesetz beschlossen. Einst diente er der Finanzierung der Kosten, die Deutschland im zweiten Golfkrieg entstanden sind. Ab dem Jahr 1995 wurde er jedoch weiter genutzt, um die durch die deutsche Einheit entstandenen Kosten aufzufangen. Es handelt sich um eine Steuer, die ergänzend zur Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer in Deutschland gezahlt wird. Derzeit beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent.

Kirchensteuer

Bei der Kirchensteuer handelt es sich um eine Steuer, die von der Religionsgemeinschaft erhoben und von den Mitgliedern eingefordert wird. Sie dient der Finanzierung der Ausgaben der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Die Kirchensteuer wird durch das Finanzamt eingezogen, in dessen Bundesland der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Anschließend erfolgt eine Weitergabe an die jeweilige Religionsgemeinschaft, die sich das Finanzamt jedoch durch Einbehaltung einer Gebühr entlohnen lässt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert den Patienten gegen das Risiko einer Krankheit bzw. dessen Folgen ab. Sie ist eine Pflichtversicherung und gehört zur Sozialversicherung. Die Regelungen der Krankenversicherung ergeben sich aus dem Fünften Sozialgesetzbuch sowie aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland zahlen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Arbeitnehmer mit einem sehr hohen Einkommen, können sich jedoch auch für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden vom Bruttolohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung. Sie dient der finanziellen Absicherung im Rentenalter. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden durch den Arbeitgeber einbehalten und unmittelbar an den jeweiligen Rentenversicherungsträger gezahlt. Die Rentenversicherung in Deutschland funktioniert sowohl nach dem Solidarprinzip als auch nach dem Äquivalenzprinzip.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei der es sich um eine Sozialversicherung handelt, soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert werden. Eingeführt wurde die im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelte Steuer im Jahr 1995.

Gesetzliche Unfallversicherung

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Sozialversicherung. Sie deckt das Risiko von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Gesundheitsgefahren, die arbeitsbedingt sind, ab. Die entsprechenden Regelungen hierzu ergeben sich aus dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII). Im Jahr 1884 wurde die gesetzliche Unfallversicherung erstmals eingeführt. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden ebenfalls vom Bruttolohn einbehalten.

Arbeitslosenversicherung

Mit der Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls zu den Sozialversicherungen gehört, soll erreicht werden, dass arbeitslose Menschen während der Arbeitssuche insofern finanziell entlastet werden, dass das Einkommen gesichert ist. Arbeitnehmer in Deutschland sind zur Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Daher wird auch dieser Beitrag durch den Arbeitgeber einbehalten und entsprechend abgeführt.

(Quelle: Wikipedia)

 

Führen Sie folgende Schritte aus, um den Stundenlohn zu berechnen:

Um den Stundenlohn zu berechnen, müssen Sie keinerlei Vorkenntnisse haben.

1. Tragen Sie im oberen Feld des Formulars zur Stundenlohnberechnung den Bruttolohn ein.
2. Fügen Sie im unteren Feld die Anzahl der wöchentlichen Arbeitszeit als Stundenzahl ein.
3. Klicken Sie auf „Berechnen“.
4. In einem Sichtfenster im Gehaltsrechner wird Ihnen der errechnete Stundensatz angezeigt.
5. Sie haben die Möglichkeit, das Ergebnis auszudrucken. Klicken Sie diesbezüglich auf die Schaltfläche „Drucken“.

 

Kann ich mit dem Online-Rechner auch den Nettolohn berechnen?

Selbstverständlich haben Sie mit dem Stundenlohnrechner auch die Möglichkeit, Ihr Nettogehalt zu berechnen. In einigen Fällen erweist sich dies durchaus als vorteilhaft, denn durch die Ermittlung des Nettolohns erkennen Sie auf einen Blick, wie viel Geld Ihnen am Monatsende nach Abzug der Lohnabgaben und Steuern tatsächlich zur Verfügung steht.

Sofern Sie die Nettolohnberechnung durchführen möchten, geben Sie im ersten Feld das Nettogehalt ein und führen Sie die weiteren Schritte wie oben erwähnt durch.

 

Stundenlohn-Gehalts Rechner: Diese Vorteile bietet er:

Auf einen Blick erkennen Sie, wie hoch der Stundenlohn ist, den Sie erhalten
Sie können dank des Stundenlohnrechners die Angebote verschiedener potentieller Arbeitgeber miteinander vergleichen, um den Job mit der besten Bezahlung zu finden
Sie können sowohl den Brutto-Lohn als auch den Nettolohn berechnen

Nutzen Sie unsere weiteren Rechner

Unter hilfreiche-tools.de steht Ihnen nicht nur der Stundenlohnrechner zur Verfügung. Unser Ziel ist es, Ihnen ganzheitliche Hilfestellungen auf verschiedenen Gebieten zu ermöglichen. Nutzen Sie beispielsweise den Lohnsteuerrechner zur exakten Berechnung der Lohnsteuer. Sie geben lediglich das monatliche Bruttoeinkommen sowie die Steuerklasse in den Lohnsteuerrechner ein, klicken auf „Berechnen“ und erhalten umgehend die benötigten Informationen. Auf diese Weise können Sie beispielsweise besser nachvollziehen, ob die Angaben in der Lohnabrechnung stimmen. Zu den weiteren Fakten, die Sie der Lohnabrechnung (die mit einem DATEV Programm erstellt wird) entnehmen können, gehören unter anderem folgende:

  • Monatslohn (Netto- und Brutto-Gehalt)
  • Gearbeitete Stundenzahl (bei Arbeitern)
  • Geleistete Überstunden
  • Angaben und Abzüge für die Sozialversicherung (wie beispielsweise für die Rentenversicherung)
  • Eventuell gezahltes Urlaubsgeld
  • Eventuell gezahltes Kurzarbeitergeld

Ein weiterer Steuerrechner, der Ihnen Klarheit verschafft, ist der Einkommensteuerrechner. Bereits vor Zahlung der jährlichen Abgaben können Sie mit dem Einkommenssteuerrechner herausfinden, wie viel Geld Sie zurücklegen müssen, um das Finanzamt zu bezahlen. Dieser Steuer-Rechner ist auch für Angestellte geeignet, die beispielsweise einem Minijob nachgehen. Mit dem Steuerrechner erfahren Sie deutlich schneller, wie hoch Ihre Steuern sind, als wenn Sie die Einkommenssteuertabelle (oder Splittingtabelle) nutzen würden.

Weitere nützliche Tools auf unserer Seite sind unter anderem der Prozentrechner (Rabattrechner), der Inflationsrechner, der Mehrwertsteuerrechner oder der Steuerklassenrechner. Wenn Sie Ihr Arbeitslosengeld berechnen möchten, können Sie den praktischen Arbeitslosengeld-1 Rechner verwenden.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Lohnarten gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Lohnarten, deren Berechnung auf unterschiedliche Weise erfolgt. Hierbei handelt es sich zum einen um den Stücklohn und zum anderen um den Zeitlohn. Während der Zeitlohn ausschließlich anhand der geleisteten Stundenzahl ermittelt wird und keinerlei andere Kriterien einbezogen werden, berechnet sich der Stücklohn exakt an der geleisteten Arbeit. Daher spricht man hierbei häufig auch vom „Akkordlohn“.

Immer öfter werden Mischformen dieser beiden Lohnarten angeboten, sodass Angestellte beispielsweise einen Grundlohn für die Anwesenheit sowie leistungsabhängige Akkord-Zuschläge erhalten. Viele Arbeitgeber bezahlen neben den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des Weiteren die Überstunden. Wenn diese Überstunden auf der Lohnabrechnung einbezogen werden, müssen Sie sie unter Umständen im Onlinerechner berücksichtigen.

Mit unserem praktischen Stundenlohnrechner können Sie spielend einfach die Stundenlohnberechnung durchführen. Geben Sie in den Onlinerechner einfach das Bruttogehalt sowie die geleistete Stundenzahl ein und klicken Sie auf „Berechnen“, um das Ergebnis zu sehen.

Worin besteht der Unterschied bei Brutto-Lohn und Netto-Lohn?

Ist das Monatsgehalt als Bruttogehalt angegeben, bedeutet dies, dass Steuern und Abgaben noch nicht abgezogen wurden. Spricht man jedoch vom „Netto“, wurden sämtliche Sozialversicherungsabgaben (beispielsweise Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung) sowie Steuern (Kirchensteuer) bereits abgezogen. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld von Ihrem Gehalt letztendlich für Sie übrig bleibt, müssen Sie sich am Netto orientieren.

Wie kann ich den Stundensatz ohne Stundenlohnrechner ermitteln?

Wenn Sie den Stundenlohnrechner nicht nutzen möchten, können Sie den Stunden-Lohn auf herkömmlichem Weg berechnen.

Grundsätzlich sollten Sie zur Berechnung den Brutto-Lohn verwenden, um ein korrektes Ergebnis zu erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass die Abgaben und Steuern variieren, kann das Ergebnis ungenau werden, wenn Sie mit dem Nettogehalt rechnen.

 

Berechnung des Zeitlohns Berechnung des Stücklohns (Akkordlohn)
Zeitlohn = Gehalt dividiert durch geleistete Arbeitsstunden je Woche Stücklohn = Gehalt dividiert durch produzierte Menge

 

Gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn?

Ja, seit dem 01.01.2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn festgelegt, sodass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch hierauf hat. Derzeit liegt er bei 8,50 Euro je Stunde. Einen entsprechenden Anspruch haben des Weiteren Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Aufgrund der Inflation wird es notwendig sein, den Mindestlohn in regelmäßigen Abständen zu prüfen und in der Höhe anzupassen. Dies geschieht durch die extra hierfür eingerichtete Mindestlohnkommission. Über die erste geplante Erhöhung, die zum 01.01.2017 in Kraft treten soll, wird die Kommission im Jahr 2016 verhandeln.

Wie bei allen Sachen, gibt es auch im Bereich des Mindestlohns einige Ausnahmen, die sich sowohl auf minderjährige Arbeitnehmer als auch auf Auszubildende, Praktikanten, Berufseinsteiger sowie Langzeitarbeitslose beziehen. Diese Gruppen sind ganz oder teilweise vom Mindestlohn ausgenommen.

Wer kann den Stundenlohnrechner nutzen?

Jeder, der wissen möchte, wie hoch der Stundensatz ausfällt, kann den Rechner nutzen. Möchten Sie jedoch ermitteln, wie hoch das Monatsgehalt sein wird, sollten Sie den Lohnrechner verwenden, welchen Sie ebenfalls auf unserer Webseite finden. Häufig wird dieser von Arbeitnehmern genutzt, um das Monatsgehalt der Angestellten zu ermitteln.