Werbungskosten Rechner

Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung widmen sich die Arbeitnehmer den Werbungskosten. Die gesetzlich als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ definierten Ausgaben reduzieren die Steuerlast. Das Finanzamt akzeptiert ohne Prüfung Ihrer diesbezüglichen Ausgaben einen Pauschbetrag von 1.000 Euro bei Angestellten mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sofern Ihre Werbungskosten besagte Grenze übersteigen, verlangt das Finanzamt Belege für die einzelnen Aufwendungen.

Werbungskosten Rechner

Berechnen Pendlerpauschale:

Kontoführung   €
Arbeitsmittel   €
Doppelte Haushaltsführung   €
Bewerbungskosten   €
Fortbildungskosten   €
Beitrag zu Berufsverbänden   €
Versicherungen   €
weitere Kosten   €
 
Fahrkosten   €

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Werbungskosten Rechner ermittelt die Summe der absetzbaren Ausgaben für Sie

Da die Werbungskosten die zu versteuernden Einnahmen mindern, lohnt es sich, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Dabei hilft Ihnen unser Werbungskosten Rechner. Das besagte Tool ermittelt anhand der von Ihnen angegebenen Daten die Summe der Werbungskosten.

Mit wenig Aufwand erfahren Sie, ob diese den Pauschbetrag überschreitet. Im weiteren Verlauf folgen ausführliche Informationen zu der Zusammensetzung der Werbungskosten, den zugehörigen Fachbegriffen und dem Aufbau sowie der Funktionsweise des Rechners.

Unter den Werbungskosten versteht das Finanzamt sämtliche erforderlichen Ausgaben, welche die Voraussetzung für Ihre berufliche Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer darstellen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Aufwendungen für Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Berufskleidung. Das Finanzamt räumt Ihnen ein, derartige Ausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Dadurch sinkt letztendlich die Steuerlast für Sie.

 

Informationen zum akzeptierten Pauschbetrag der Werbungskosten

Die Werbungskosten spielen bei der Ermittlung der Einkünfte nur eine Rolle, wenn sie den sogenannten Werbungskosten-Pauschbetrag überschreiten. Letzterer liegt derzeit bei 1.000 Euro jährlich. Das Finanzamt berücksichtigt besagten Betrag pauschal beim Lohnsteuer-Abzug, selbst wenn die tatsächlichen Werbungskosten geringer ausfallen.

Erst, wenn diese den Pauschbetrag übersteigen, fordert das Finanzamt von Ihnen Nachweise für die angegebenen Ausgaben. Unser Werbungskosten Rechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der konkreten Höhe der Werbungskosten. Das Programm ermittelt für Sie die Summe aller zugehörigen Aufwendungen. Sie erfahren mit wenig Aufwand, ob diese ober- oder unterhalb des pauschalen Abzugs liegen.

 

Im Werbungskosten Rechner berücksichtigte Ausgaben

Der Werbungskosten Rechner berücksichtigt die wichtigsten Ausgaben, die das Finanzamt als Werbungskosten akzeptiert. Dazu gehören:

  • Fahrkosten,
  • Kontoführung,
  • Arbeitsmittel,
  • Bewerbungs-Kosten,
  • Doppelte Haushaltsführung,
  • Aufwendungen für Fortbildungen,
  • Versicherungen,
  • Beiträge zu den Berufsverbänden.

Zusätzlich finden Sie ein Feld für weitere Kosten vor, die zu keinem der genannten Punkte passen. In den nachfolgenden Abschnitten lesen Sie die Erklärungen zu den einzelnen Posten.

 

Werbungskosten – Erläuterungen zu den vom Finanzamt akzeptierten Aufwendungen im beruflichen Kontext

Die Aufwendungen für die Anfahrt zum Arbeitsplatz zählen zu den klassischen Werbungskosten. Als Berechnungs-Grundlage dient die einfache Distanz zwischen Ihrem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte. Die Art und Weise der Anfahrt spielt keine Rolle. Es gilt als irrelevant, ob Sie den Arbeitsweg mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen.

 

Pendlerpauschale für den Arbeitsweg

Sie erhalten das Recht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung pauschal 30 Cent abzusetzen. Die jährliche Grenze für die Entfernungs-Pauschale liegt bei 4.500 Euro. Im Falle einer Anfahrt mit dem privaten oder dienstlichen Wagen akzeptiert das Finanzamt auch höhere Summen.

 

Kosten der doppelten Haushaltsführung

Übernachten Sie unter der Woche aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in einer Zweitwohnung, liegt eine sogenannte doppelte Haushalts-Führung vor. Der in diesem Zuge für Sie anfallende Mehraufwand gilt gemäß des Einkommenssteuer-Gesetzes als Werbungskosten. Die doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass Sie in zwei Wohnungen leben, wobei Ihr Hauptwohnsitz im Mittelpunkt des Lebensinteresses steht. Ein Zimmer im Haushalt Ihrer Eltern reicht nicht aus.

 

Berufliche Reisen und Weiterbildungen

Falls Sie aus beruflichen Anlässen zu Kunden, Messen oder sonstigen Zielen reisen, steht es Ihnen zu, die angefallenen Kosten von der Steuer abzusetzen. Neben den reinen Fahrtkosten umfassen die Reisekosten die Ausgaben für die Übernachtung sowie den Verpflegungs-Mehraufwand.

Besteht Bedarf an Weiter- oder Fortbildungen im Rahmen Ihres Berufs, zählen die Ausgaben ebenfalls zu den Werbungskosten. Darunter fallen neben Lehrgängen oder Seminaren für Ihren aktuell ausgeübten Beruf gleichermaßen Schulungen für künftig angestrebte Tätigkeiten. Das Finanzamt akzeptiert die entsprechenden Aufwendungen in voller Höhe. Dasselbe trifft auf Sprachkurse zu, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen.

 

Gebühren für die Kontoführung

Ihr Gehalt für die geleistete Arbeit erhalten Sie in Form einer Überweisung auf das Girokonto. Da Sie an die Bank Kontoführungs-Gebühren abtreten, besitzen Sie das Recht, die Kosten anteilig abzusetzen. Die Nicht-Beanstandungs-Grenze liegt hierbei bei 16 Euro im Jahr. Oftmals genehmigt das Finanzamt die entsprechenden Werbungskosten selbst bei kostenlosen Girokonten. Sofern Sie Ihre Kreditkarten für gewerbliche Zwecke verwenden, berechnen Sie den beruflichen Anteil der Nutzung. Er gehört ebenfalls zu den Werbungskosten.

 

Bewerbungs- und Umzugskosten absetzen

Interessieren Sie sich für einen neuen Arbeitgeber, nehmen Sie die finanziellen Ausgaben für die Bewerbung in die Werbungskosten mit auf. Kommt es aufgrund eines Arbeitsplatz-Wechsels zu einem Umzug, fallen die Kosten dafür ebenfalls darunter.

Allerdings verlangt das Finanzamt einen Nachweis darüber, dass es sich um einen arbeitsplatzbedingten Wechsel des Wohnorts handelt. Ein mit dem Job begründbarer Umzug liegt auch vor, wenn Sie durch Ihren neuen Wohnort täglich eine Stunde an Fahrzeit einsparen (ohne Wechsel des Arbeitgebers).

Fallen Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer und die darin benötigte Ausstattung an, dürfen Sie die Aufwendungen geltend machen. Zahlen Sie Beiträge zu Berufsverbänden und für eine berufliche Haftpflichtversicherung, geben Sie diese ebenfalls als Werbungskosten an. Der berufliche Anteil an der Unfallversicherung gehört gleichfalls dazu.

 

So verwenden Sie den Werbungskosten Rechner

Anhand der vorherigen Erläuterungen wissen Sie, wie umfangreich und komplex sich die Thematik der Werbungskosten gestaltet. Das Finanzamt akzeptiert die unterschiedlichsten Ausgaben, die im Rahmen Ihrer derzeitigen oder künftigen beruflichen Arbeit anfallen.

Allerdings verlangt der Sachbearbeiter Ihrer Steuererklärung bei Werbungskosten oberhalb der Grenze von 1.000 Euro Nachweise für die von der Steuer abgesetzten Aufwendungen. Mit unserem Werbungskosten Rechner ermitteln Sie mit wenig Aufwand die Summe Ihrer Werbungskosten.

Oberhalb des eigentlichen Rechners finden Sie ein separates Tool, mit dem Sie Ihre individuelle Pendlerpauschale berechnen. Geben Sie in den vorgesehenen Feldern die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in ganzen Kilometern und die Anzahl der jährlichen Arbeitstage ein. Daraufhin multipliziert das Programm die Angaben mit der Pendlerpauschale von 30 Cent.

So ergibt sich beispielsweise bei einer Entfernung von 15 Kilometern und 230 Tagen im Jahr eine jährliche Pendlerpauschale in Höhe von 1.035 Euro. Anhand der Zahlen sehen Sie: Bereits ab einer überschaubaren Distanz bei voller Berufstätigkeit übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag.

 

Ein Beispiel zur Funktionsweise des Rechners

Zum Schluss folgt ein kurzes Beispiel, wie unser Werbungskosten Rechner funktioniert. Hierbei seien die bereits errechneten 1.035 Euro als Pendlerpauschale für die Fahrkosten übernommen. Sie bewerben sich für einen neuen Job. Im Zuge dessen fallen für professionelle Bewerbungs-Fotos, Anfahrten zum Vorstellungs-Gespräch und Inserate 300 Euro an.

Sie erhalten eine Zusage, allerdings verlangt Ihr neuer Arbeitgeber von Ihnen, an einem Englisch-Kurs teilzunehmen. Dessen Gebühren belaufen sich auf 500 Euro. Dazu kostet die Übernachtung 200 Euro. Für die Kontoführung setzen Sie die genannten 16 Euro ab.

Besagte Kosten summiert der Werbungskosten Rechner und weist Ihnen folgendes Ergebnis aus, indem Sie auf „Berechnen“ klicken:

Fahrkosten       1.035 €
Kontoführung    16 €
Bewerbungskosten    300 €
Fortbildungskosten    700 €
Summe    2.051 €

Sie sehen auf einen Blick, in welcher Höhe die Werbungskosten die Steuerlast reduzieren