Grunderwerbsteuer berechnen

Die Grunderwerbssteuer! Was ist das eigentlich? Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und wir wird diese berechnet. Mit Hilfe unseres Tools lässt sich der Betrag für der Grunderwerbssteuer berechnen. Geben Sie hier zu den Kaufpreis der Immobile sowie das Bundesland in dem Sie die Immobilie kauf an. Wir berechnen dann die Grunderwerbssteuer.

Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis  
Bundesland  

   

Grunderwerbsteuer berechnen

Steuersatz : 5%
KaufpreisGrunderwerbssteuer
500002.500,00
1000005.000,00
1500007.500,00
20000010.000,00
25000012.500,00
30000015.000,00
35000017.500,00
40000020.000,00
45000022.500,00
50000025.000,00
55000027.500,00
60000030.000,00
65000032.500,00
70000035.000,00
75000037.500,00
80000040.000,00
85000042.500,00
90000045.000,00
95000047.500,00
100000050.000,00

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Beim Kauf eines Grundstücks muss vom Käufer eine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist in den verschiedenen Bundesländern in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Steuersätze im Jahr 2014 liegen beispielsweise im Bundesland Bayern bei 3,5 Prozent und im Bundesland Schleswig-Holstein bei 6,5 Prozent. Im Jahr 2013 nahm die Bundesregierung durch die Grunderwerbsteuer 8,39 Milliarden Euro ein. Sie wird in die Kategorie der Verkehrssteuern eingeordnet. Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine sogenannte Pflichtabgabe, eine freiwillige Versteuerung des erworbenen Grundstückes wird nur in seltenen Ausnahmefällen bewilligt.

Voraussetzungen zum Vorliegen der Grunderwerbsteuer-Pflicht

Damit das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer erheben kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen dann, wenn es sich um einen Immobilienkauf im Inland oder generell um einen Besitzerwechsel sowie um einen Erwerbsvorgang handelt. Wird ein Grundstück verschenkt oder vererbt, besteht keine Pflicht zur Zahlung einer Grunderwerbsteuer. Erfolgt der Grundstückserwerb durch eine Erbschaft oder eine Schenkung, wird vom zuständigen Finanzamt anstelle der Grunderwerbsteuer eine Erbschafts- beziehungsweise eine Schenkungssteuer erhoben.

 

Grunderwerbsteuer präzise online berechnen

Wer plant, eine Immobilie zu kaufen, sollte sich bereits vor dem Kauf ausrechnen, wie hoch die Summe der Grunderwerbsteuer sein wird, die das Finanzamt von ihm einfordert. Um die Grunderwerbsteuer explizit zu berechnen, ist kein umständliches Rechnen erforderlich. Schnell und zuverlässig kann die Grunderwerbsteuer für jedes Bundesland mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner im Internet kalkuliert werden. Das praktische Tool zeichnet sich durch eine kinderleichte Bedienung aus und liefert ein genaues Ergebnis. Die Benutzung des Online-Rechners ist kostenlos für den Anwender und verpflichtet zu nichts. Um das Ausrechnen der Grunderwerbsteuer zu tätigen, muss lediglich die Höhe des Kaufpreises in das dafür vorgesehene Feld eingetippt und das jeweilige Bundesland anhand der Liste ausgewählt werden. Anschließend wird mit einem Klick auf den Button „Berechnen“ die Kalkulation mit dem Tool gestartet. Es dauert nur einen Moment, bis das Ergebnis der Rechnung auf dem Bildschirm des Anwenders erscheint.

 

 

Berechnungsbeispiel für die Grunderwerbsteuer

Ein privater Immobilienkäufer erwirbt im Bundesland Bayern ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 160.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent beträgt in diesem Fall 5.600,00 Euro. Erwirbt der Käufer dagegen das Grundstück zum Kaufpreis in gleicher Höhe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, müssen durch den höheren Steuersatz von 5,0 Prozent 8.000,00 Euro Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlt werden. Es lohnt sich daher, vor dem Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks genau auszurechnen, in welchem Bundesland die Grunderwerbsteuer am niedrigsten ist.

 

Häufig gestellte Fragen

Grunderwerbssteuer was ist das?

Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und wie wird diese festgelegt?

Häufig gestellte Fragen

Grunderwerbssteuer was ist das?

Die Grunderwerbsteuer ist eine direkte Steuer, die fast immer dann fällig wird, wenn eine Immobilie ihren Besitzer wechselt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist der Erwerb einer Immobilie von der Steuer befreit. Wer Immobilienbesitzer werden will, sollte bei seiner Finanzplanung auch daran denken, dass zu den Kosten die Grunderwerbsteuer noch dazu kommt. Die Grunderwerbsteuer hat ihren Namen bekommen, weil in den meisten Fällen zu einer Immobilie wenigstens ein kleines Grundstück gehört.

Wie hoch die Grunderwerbsteuer ist, hängt von der vereinbarten Summe im Kaufvertrag ab, denn als Grunderwerbsteuer wird ein bestimmter Prozentsatz des Kaufbetrages festgelegt. Wie hoch der Prozentsatz genau ist, bestimmen die Bundesländer individuell. Für alle, die die Anschaffung einer teuren Immobilie planen, könnte es sich durchaus lohnen, die Werte der einzelnen Bundesländer zu kennen. Ein Standortwechsel von wenigen Kilometern kann unter Umständen sehr viel Geld bedeuten. Im Durchschnitt beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Anschaffungswertes einer Immobilie. Geregelt ist der Umgang mit der Grunderwerbsteuer im GrEStG. Dort wird auch aufgeführt, wann keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Beispiele dafür sind zum Beispiel Verkäufe unter direkten Verwandten oder ein Immobilienwert unter 2500 €. Wichtig ist, dass die Abwicklung der Grunderwerbsteuer bereits mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages genau geregelt sein sollte, damit es später nicht zu Problemen kommt. Die genaue Höhe wird dem Käufer vom Finanzamt mitgeteilt.

Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet?

Fast jeder weiß, dass zum Erwerb einer Immobilie auch eine Grunderwerbssteuer gehört. Aber kaum jemand rechnet diesen Betrag zum Finanzierungsbetrag dazu und kaum jemand weiß, wie hoch die Grunderwerbssteuer ausfällt. Dabei gibt es dafür eine ganz genaue Berechnung. Die Grunderwerbssteuer ist eine direkte Steuer der einzelnen Bundesländer, die dadurch berechtigt sind, die Höhe selber festzulegen. Im Durchschnitt beträgt sie 3,5 % des Finanzierungswertes einer Immobilie. Über die genaue Höhe können sich Interessierte im Vorfeld beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Das Finanzamt ist übrigens auch die Stelle, die nach dem Kauf einer Immobilie den Bescheid über die Grunderwerbssteuer verschickt. Wichtig bei der Berechnung ist, dass in die Grunderwerbssteuer alles einfließt, was fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Damit gehört die Immobilie ganz eindeutig zum Grundstück und ist Teil der Bemessungsgrundlage.

Ganz anders ist es, wenn nur ein Grundstück gekauft wird, auf das später ein Gebäude errichtet werden soll. Falls aus dem Kaufvertrag nicht ersichtlich ist, dass es sich um einen einheitlichen Kaufvertrag für das Grundstück und das zu errichtende Gebäude handelt, dann müssen Käufer für die zukünftige Immobilie keine Grunderwerbsteuer zahlen, sondern nur für das Grundstück. Käufer einer Immobilie sollten in diesem Zusammenhang wissen, dass sie erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt erhalten, wenn die Steuerschuld beglichen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass die Käufer im Grundbuch eingetragen werden.

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und wie wird diese festgelegt?

Die Grunderwerbsteuer ist nicht nur für Eigentümer oder Immobilienkäufer wichtig, sondern auch für Mieter und Vermieter. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass in vielen Mietverträgen steht, dass Mieter für den Anteil der Grunderwerbssteuer aufkommen müssen, die auf den Teil der Immobilie fällt, den Sie nutzen. Viele Vermieter rechnen auch einen Teil der Grundsteuer in die Miete ein. Beides sind grundlegend verschiedene Dinge und sollten auch getrennt betrachtet werden. Die Grundsteuer ist regelmäßig zu entrichten. Sie berechnet sich nach einem ganz speziellen Hebesatz, den die einzelnen Städte und Gemeinden selber festlegen können. Rechtens ist allerdings, wenn Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen.

Die Grunderwerbssteuer dagegen muss nur einmal gezählt werden, wenn eine Immobilie erworben wird. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und wird von den Bundesländern festgelegt. In den meisten Fällen beträgt sie 3,5 % des Immobilienpreises. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, dauert es sechs bis acht Wochen, bevor die Rechnung vom Finanzamt kommt. Dann haben Immobilienbesitzer genau vier Wochen Zeit, um ihre Rechnung beim Finanzamt zu begleichen. Im Gegenzug erhalten sie dann von Finanzamt ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung, die sie beim Grundbuchamt vorlegen müssen, um dort als Eigentümer eingetragen zu werden.