Solidaritätszuschlag

Sie wollen den Solidaritätszuschlag berechnen? Mit Hilfe unseres Rechners können Sie ihn ermitteln. Tragen Sie dazu einfach Ihre Steuerklasse und Ihr Bruttoeinkommen ein.

Ermitteln Sie den Solidaritätszuschlag

Steuerklasse  
Bruttoeinkommen je Monat  

   

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Solidaritätszuschlag einfach und schnell berechnen

Wenn der Arbeitnehmer seinen monatlichen Lohn erhält, geschieht damit vor der Überweisung noch eine ganze Menge. Von dem Bruttolohn werden erst verschiedene Steuerbeträge abgezogen und dann der so genannte Nettolohn, also das was nach den Abzügen vom Bruttolohn übrig bleibt, dem Arbeitnehmer überwiesen. Auch der Solidaritätszuschlag wird vom Bruttolohn abgezogen. Dessen Berechnung soll nun genauer erklärt werden.

 

Wie berechnet man den Solidaritätszuschlag?

Den Solidaritätszuschlag kann man mit einem Online Rechner sehr einfach und schnell berechnen. Durch eine solche Berechnung weiß man später, wie der eigene Nettolohn schließlich ausfallen wird, wenn man den errechneten Solidaritätszuschlag und noch weitere steuerliche Abzüge vom Bruttolohn subtrahiert. Die Funktionsweise des Solidaritätszuschlag Online Rechners ist ganz simpel gestaltet, wie sich in den folgenden Schritten zeigen wird.
Generell benötigt man für die Berechnung des Solidaritätszuschlages bei diesem Online Rechner nur die jeweilige Steuerklasse, welche man selbst besitzt, und das eigene Bruttoeinkommen, das jeden Monat anfällt. Hierzu muss man natürlich bestens informiert sein, denn mit falschen Angaben kommt auch bei der Berechnung nicht das richtige Ergebnis heraus. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn das Nettoeinkommen im Endeffekt ganz anders ausfällt.

 

 

Einzelne Schritte der Berechnung

Der erste Schritt entspricht demzufolge, zuallererst in Erfahrung zu bringen, in welcher Steuerklasse man sich befindet und wie hoch das monatliche Bruttoeinkommen wirklich ist. Wenn man sich nicht sicher ist, welcher Steuerklasse man angehört, kann man sich diesbezüglich im Internet oder auch auf der eigenen Lohnsteuerkarte informieren. Beispielsweise sind Arbeitnehmer in der Steuerklasse 1, wenn diese ledig oder geschieden sind. Die Steuerklasse 4 gilt zum Beispiel für verheiratete Arbeitnehmer, welche beide Arbeitslohn beziehen. Ist die eigene Steuerklasse bekannt, kann diese bei dem Feld „Steuerklasse“ im Online Rechner per Maus ausgewählt werden. Hierbei stehen die Steuerklassen 1 bis 6 zur Auswahl.

Nachdem die Steuerklasse in den Rechner eingegeben wurde, erfolgt die Eingabe des Bruttoeinkommens, welches monatlich bezogen wird. Auch dieses kann aus eigenen Unterlagen entnommen werden und in den Online Solidaritätszuschlag Rechner übertragen werden. Man muss hierbei nur die jeweilige Ziffer des Bruttoeinkommens in das Feld, vor welchem „Bruttoeinkommen je Monat“ steht, eingeben und schon kann die Berechnung erfolgen.

Im letzten Schritt muss man nur noch mit der Maus auf den Button „Berechnen“ klicken, wenn alle notwendigen Angaben zur Rechnung in den vorgegebenen Feldern stehen. Nach diesem Klick wird der Solidaritätszuschlag errechnet, wobei dieser in dem großen weißen Feld abgebildet wird. Nach dem Solidaritätszuschlag wird ebenfalls erwähnt, dass die Berechnung nur als eine Information anzusehen ist und nicht verbindlich ist.

 

 

Beispiel zur Berechnung

Nun soll noch ein kleines Beispiel zur Berechnung des Solidaritätszuschlag folgen: Wenn man beispielsweise ein unverheirateter Arbeitnehmer ist, muss man in den Online Rechner die Steuerklasse 1 auswählen. Nachdem gibt man das eigene Bruttoeinkommen ein, welches sich beispielsweise bei 2000 Euro befindet. Anschließend klickt man auf Berechnen. Das Ergebnis ist ein Solidaritätszuschlag von 10,34 Euro im Monat. Mit Hilfe des errechneten Solidaritätszuschlag kann man ermitteln, wie hoch das eigene Nettoeinkommen in Wirklichkeit sein wird und somit besser einplanen, wie viel Geld einem im Monat zur Verfügung steht.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Wie berechnet man den Solidaritätszuschlag?

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer, die am 01.07.1991 eingeführt wurde. Sie muss von jedem Menschen gezahlt werden, der den entsprechenden Steuerfreibetrag jährlich überschreitet. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um das Ungleichgewicht zwischen den neuen und alten Bundesländern auszugleichen. Der Solidaritätszuschlag sollte am Anfang nur für eine bestimmte Dauer eingeführt werden. Er war lediglich dazu gedacht, die neuen Bundesländer zu unterstützen und auf das Niveau der alten Bundesländer zu bringen. Inzwischen hat sich der Solidaritätszuschlag in Deutschland jedoch etabliert. Der Staat nutzt die Einnahmen aus der Steuer zur Finanzierung diverser Staatsausgaben. Auch aus diesem Grund ist er in der letzten Zeit stark in die Kritik geraten.

Wie berechnet man den Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt in Deutschland einheitlich 5,5 %. Er wird direkt vom Bruttoeinkommen berechnet. Bei der Berechnung werden allerdings Kinderfreibeträge berücksichtigt. Wer also Kinder hat, muss weniger Solidaritätszuschlag zahlen. Die Berechnung des Solidaritätszuschlags wird außerdem in Abhängigkeit von der Einkommensteuer durchgeführt.

Müssen Arbeitnehmer also 200,00 EUR Einkommensteuer mit ihrer Gehaltsabrechnung zahlen und haben keine Kinder, so werden diese 200,00 EUR mit 5,5 % besteuert, sofern der Grundfreibetrag von 972,00 EUR überschritten wurde. Außerdem werden auch Kapitalerträge besteuert. Auch hier fällt der Solidaritätszuschlag nur dann an, wenn Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Erhält ein Kunde 1.000,00 EUR Zinsen und hat keinen Freistellungsauftrag gestellt, so muss er 25,00 EUR Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) zahlen. Für diese 25,00 EUR müssen schließlich 5,5 % Solidaritätszuschlag gezahlt werden.