Bußgeldrechner Abstand

Im Straßenverkehr gibt es so manche Gefahren, manche unterschätzen die Gefahr oder halten sich nicht immer an die Verkehrsregeln, das kann böse Folgen haben.

Deshalb sollten alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind, die StVO (Straßenverkehrsordnung) kennen, und das gilt nicht nur für Autofahrer.

Bußgeldrechner Abstand

Geschindigkeit km/h
Abstand m
Rechenmethodik
Fahrerlaubnis auf Probe


   

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In der StVO sind nicht nur die Verkehrsregeln festgelegt sondern auch der Bußgeldkatalog. Dieser enthält alle Vergehen und deren „Strafe“, also Punkte in Flensburg, Kosten bis hin zum Führerscheinentzug. 2013 gab es eine Neuerfassung der StVO sowie die Reform des Verkehrszentralregisters.

Inzwischen gibt auch schon Änderungen, die u.a. auch online zu finden sind, oder wie der Teil „Bußgeldrechner Abstand“ der mit unserem Rechner berechnet werden kann.

Als Autofahrer ist es sicher jedem schon mal passiert: der Abstand war nicht weit genug oder statt 50 km/h sind plötzlich 60 km/h auf dem Tacho. Wird man angehalten, gibt es leider nicht immer gleich die Info wie teuer das ganze am Ende wird. Und wenn der Blitzer zuschlägt kommt zuerst der Blick auf den Tacho und hier gibt es erst alle Infos per Post.

 

Wie funktioniert der Bußgeldrechner?

Unser Rechner ermittelt das Bußgeld, das zu zahlen ist, bei einem Verstoß des Abstands. Zunächst einmal sind einige Angaben für die Berechnung nötig, wie Geschwindigkeit, Abstand und Rechenmethodik.

Bei der Rechenmethodik kann nach Faustregel und Sekundenregel berechnet werden. Der Unterschied liegt in dem erforderlichen Abstand in Metern.

In unserem Bußgeldrechner werden auch Fahranfänger berücksichtigt sowie Verstöße denen auch schon ein Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologischen Beratung voraus gegangen sind. Und so gibt es folgende Auswahl für eine Berechnung:

– Keine Auswahl
– Verstoß innerhalb der Probezeit
– Verstoß innerhalb der Probezeit, nach fristgerechter Teilnahmen an einem angeordneten    Aufbauseminar

Verstoß innerhalb der Probezeit, nach erfolgter Teilnahme oder nach Fristablauf zur empfohlenen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

 

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Das Ergebnis

Wir haben mit fiktiven Angaben, die auch absolut der Realität entsprechen können, durchgerechnet was das Vergehen kosten würde.
Im Ergebnis wir das reine Bußgeld angezeigt und auch falls eine Gefährdung oder ein Sachschaden dabei war.

Letztendlich liegt allerdings der zu zahlenden Betrag bei der Staatsanwaltschaft, die das Vergehen bearbeitet. Unser Rechner ist keine Garantie auf den tatsächlichen Wert den er ermittelt, gibt aber schon einen sehr realistischen Betrag an.

 

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Je höher die Geschwindigkeit und der unterschrittene Mindestabstand, desto höhr die Konsequenzen, wie Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Die Punkte werden im Punkteregister/ Fahreignungsregister in Flensburg des Kraftfahrt- Bundesamt registriert, geregelt durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Umgangssprachlich wird immer von „Punkten in Flensburg“ oder der „Verkehrssünderkartei“ gesprochen.

Hier einmal das Ergebnis mit extremes Beispiel, was natürlich absolut falsch ist und so natürlich nicht sein soll: 130 hm/h und 10 Meter Abstand

 

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Das Bußgeld ist schon sehr hoch, dazu kommen ein Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

 

Was besagt der Abstand

Den Sicherheitsabstand einzuhalten ist extrem wichtig, vor alle auf der Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten. Wie schnell bremst der Vordermann plötzlich und schon kann es eng werden, genauso wichtig ist auch der seitliche Abstand, denn dieser ist u.a. ausschlaggeben beim Überholen. Da reicht nicht immer das vorrauschauende Fahren.

Die StVO sagt in § 4 Abs. 1 dass der Abstand nach vorne so groß sein muss, dass auch bei einem plötzlichen Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugführers selber angehalten werden kann. Dafür gelten feste Faustformeln, damit der Mindestabstand nicht unterschritten wird. Ist die Sicht eingeschränkt und auch regnerisch, so verlängert sich der Bremsweg und  der Sicherheitsabstand muss vergrößert werden.

Der erforderliche Abstand setzt sich zusammen aus Bremsweg zuzüglich Redaktionsweg. Wobei der Bremsweg quadratisch im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit wächst. Somit muss der Abstand, der mindestens eingehalten werden sollte stets dem persönlichen Redaktionsweg entsprechen, dieser entspricht in der Regel einer Sekunde.

Der seitliche Abstand zu mehrspurigen Fahrzeugen muss mindestens 1 Meter betragen, zu einspurigen Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter und zu Bussen mindestens 2 Meter. Motorräder und Fahrräder sollten immer mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten. Auch hier ist die Geschwindigkeit relevant, je schneller das Auto, desto größer sollte der Sicherheitsabstand zur Seite sein.

Ist die Straße nass, so verdoppelt sich der Bremsweg, bei Schnee verdreifacht er sich und bei Glatteis verneunfacht er sich sogar. Auch eine zu hohe Ladung verlängert den Bremsweg. Eine schlechte Sicht mindert die eigene Redaktionsfähigkeit.
Dass heißt in diesem Fall den Abstand verlängern.

 

Faustregel und Sekundenregel

Die Faustregel besagt: Abstand gleich halber Tachowert!

So sind beispielsweise bei 100 km/h 50 m Sicherheitsabstand einzuhalten. Um diesen Abstand einhalten zu können, sind zumindest auf den Autobahnen Balken gezeichnet und auf vielen Straßen sind alle 50 m Leitpfosten am Straßenrand zu finden. Wer sich immer schon mal gefragt hat was die kleinen Pfeile darauf bedeuten: sie zeigen in die Richtung, in der sich das nächsten Notfalltelefon befindet.

Die Sekundenregel besagt:

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Sicherheitsabstand von einer Strecke, die sich innerhalb von einer Sekunde fahren läßt. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt das zurücklegen einer Strecke die sich innerhalb von 2 Sekunden zurücklegen läßt.

 

Bußgeldkatalog beim Abstand

Wie schon oben erwähnt gilt: Abstand gleich halber Tachowert. Beträgt der Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h weniger als die Faustregen es besagt so kann das Bußgeld schon 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg sein, das kann sich natürlich noch steigern, je geringer der Abstand ist. Ist der Abstand bei 100 km/h auch unter dem halben Tachowert, so kann das Bußgeld bis auf 100 Euro steigen, dazu gibt es dann 2 Punkte in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot. Bei nur 30 km/h mehr kann es schon weit über 200 Euro Bußgeld sein.

Gegebenenfalls kann auch Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden, vor allem wenn ein Fahrverbot aus dem Vergehen resultiert. Hierbei hilft ein Rechtsanwalt.

ABER, natürlich ist es immer besser wenn es erst gar nicht soweit kommt und die Verkehrsregeln eingehalten werden. Ein kleine Geschwindigkeitsübertretung ist allerdings mal schnell passiert und das Bußgeld kann mit unserem Rechner schon mal schnell ermittelt werden, bevor nach ca. ein bis zwei Wochen dann der Bußgeldbescheid nach Hause kommt.