Nutzungsentschädigung Neuwagen

Nutzungsentschädigung Neuwagen: Mit unserem Tool berechnen Sie spielend einfach, wie viel Geld Ihnen zusteht. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein.

Nutzungsentschädigung Neuwagen

Kaufpreis [Euro]  
zurückgelegte Kilometer  
Erwartbare Laufleistung [km]  

   

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Nutzungsentschädigung Neuwagen – Das müssen Sie wissen:

Angenommen, Sie kaufen einen Neuwagen – beispielsweise einen Renault Scénic –, welcher Ihnen nicht zum versprochenen Termin ausgeliefert werden kann: Dann steht Ihnen die Nutzungs-Entschädigung für Neuwagen zu. Gleiches gilt, wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem Ihr Neuwagen durch den Unfallverursacher beschädigt wurde. In diesem Fall wird Ihr Fahrzeug zunächst untersucht und repariert. Während dieser Zeit können Sie das Auto nicht nutzen, sodass Ihnen eine entsprechende Nutzungs-Entschädigung zusteht.

Doch auch Sie sind eventuell zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet, nämlich dann, wenn Sie einen Neuwagen kaufen und diesen Kauf – beispielsweise aufgrund falscher Angaben des Verkäufers – später rückabwickeln. Hierbei spricht man demnach nicht von einem Rück-Kauf sondern von der Rückabwicklung des Vertrages. Sie erhalten den Verkaufspreis erstattet, doch auch dem Händler steht eine Nutzungsentschädigung zu, und zwar für die von Ihnen zurückgelegten Kilometer. Die anhand der zurückgelegten Kilometer ermittelte Nutzungs-Entschädigung wird vom ehemaligen Kaufpreis abgezogen, woraus sich wiederum der Erstattungsbetrag ergibt, der Ihnen zusteht.

Wie hoch diese Entschädigung jeweils ist, können Sie mit unserem praktischen Tool berechnen. Beachten Sie jedoch, dass Sie lediglich den letztgenannten Fall berechnen lassen können.

Wie erfolgt die Berechnung?

Um den Nutzungsausfall für den Neuwagen berechnen zu lassen und eine Darlegungs Grundlage zu haben, wenn Sie beispielsweise ein Gerichtsverfahren anstreben, geben Sie die folgenden benötigten Daten in unseren Rechner ein:

1. Kaufpreis in Euro
2. Zurückgelegte Kilometer
3. Zu erwartende Laufleistung in KM

 

nutzungsentschdigung-neuwagen-1

Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Berechnen“, damit das Ergebnis angezeigt wird. Sofern Sie dieses ausdrucken möchten, steht Ihnen auch diese Möglichkeit zur Verfügung, indem Sie auf „Drucken“ klicken.

 

Berechnung anhand eines Beispiels:

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Berechnung anhand eines Beispiels verdeutlichen:

 

Kaufpreis in Euro 25.000
Zurückgelegte Kilometer 5.837
Zu erwartende Laufleistung in km 200.000

 

nutzungsentschdigung-neuwagen-2

Klicken Sie auf „Berechnen“, sodass Ihnen folgendes Ergebnis angezeigt wird:

 

nutzungsentschdigung-neuwagen-ergebnis-1

 

Sie sehen, dass Sie durch den Verkäufer einen Betrag in Höhe von 24.270,38 Euro erstattet bekommen müssen. Es wurde von der Kaufsumme in Höhe von 25.000 Euro unter Anrechnung der Entschädigung für die gefahrenen Kilometer somit ein Betrag in Höhe von 729,62 Euro abgezogen.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung lediglich Ihrer Information dient und keinesfalls rechtsverbindlich ist.

Auch Ihnen steht für den Nutzungsausfall eine Entschädigung zu

Unter Umständen kann auch Ihnen der sogenannte Nutzungsausfall zustehen. Fahren Sie beispielsweise mit Ihrem Nissan oder einem anderen PKW und werden als Geschädigter in einen Unfall verwickelt, bei dem Ihr Fahrzeug einen Schaden erleidet, können Sie das Auto so lange nicht nutzen, bis die Reparatur erfolgt ist. Im schlimmsten Falle erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden und muss ersetzt werden. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto nicht nutzen können, steht Ihnen der Nutzugsausfall zu, welcher in § 249 BGB geregelt ist. Auch das Versicherungsrecht sieht diesen vor.

Ist die Sachlage beim Verkehrsunfall nicht klar, wird die gegnerische Versicherung möglicherweise nicht zahlen, sodass Sie als Klägerin oder Kläger gerichtlich hiergegen vorgehen können, um zu Ihrem Recht sowie der finanziellen Entschädigung zu gelangen. Unter anderem steht Ihnen als Geschädigte oder Geschädigter auch Schadenersatz in anderer Form, beispielsweise als Schmerzensgeld zu. Das gerichtliche Verfahren ist Teil vom Zivilrecht, welches unter Einhaltung der Gesetzmäßigkeiten der ZPO erfolgt. (ZPO = Zivil Prozess Ordnung).

Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung sein wird, richtet sich unter anderem nach der Wiederbeschaffungsdauer bei einem Totalschaden oder der Dauer der Reparatur.

Entsprechende Informationen finden Sie häufiger auch in der NJW (Neue Juristische Woche).

Nutzungs-Entschädigung bei Fahrzeugmangel

Angenommen, Sie kaufen im Jahr 2016 einen Neuwagen bei einem Autohersteller Ihrer Wahl (beispielsweise Nissan), doch nach dem Autokauf stellt sich heraus, dass ein erheblicher Fahrzeug-Mangel besteht. Beispielsweise ist die Aschenbecherdose nicht korrekt angebracht, sodass der Aschenbecher während der Fahrt herausfallen und Sie erheblich behindern könnte. In einem solchen Fall besagt das Vertragsrecht, dass der Fahrzeugmangel behoben werden muss, und zwar in der Regel durch den Hersteller. Kommt es nicht zu einer Reparatur, wird Schadensersatz fällig, welcher Ihnen zusteht. Des Weiteren können Sie die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum geltend machen, in welchem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, weil es in der Werkstatt ist, damit der Aschenbecher – der zum Raucherpaket gehört und somit sicher sein muss – repariert werden kann.

Bezüglich derartiger Streitigkeiten kam es nach dem Autokauf im Zuge vom Vertragsrecht schon zu mancher Auseinandersetzung vor dem OLG (Oberlandesgericht) oder gar vor dem BGH (Bundesgerichtshof), sodass entsprechende Grundsatzurteile gefällt werden mussten.

Reagiert der Autohersteller nicht, können Sie sogar die Zwangsvollstreckung einleiten, wenn Ihnen durch die eigenständige Reparatur Kosten entstehen. Das Zwangsvollstreckungsrecht ermöglicht Ihnen, notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gegen den Schuldner (oder Beklagten) vorzugehen. Hat der Verkäufer unterdessen Insolvenz angemeldet, werden Sie es möglicherweise auch mit dem Insolvenzrecht zu tun bekommen.

Nutzungs-Entschädigung in anderen Rechtsgebieten

Nicht nur beim Kaufrecht steht Ihnen unter Umständen die Nutzungs-Entschädigung zu, sondern beispielsweise auch im Energierecht, wenn der Stromversorger Ihren Haushalt aus irgendeinem Grund nicht mit Strom versorgt. Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie die Rechnung nicht bezahlt haben. Im Reiserecht kann die Nutzungs-Entschädigung unter anderem geltend gemacht werden, wenn Sie aufgrund eines Zwischenfalls, den der Veranstalter zu vertreten hat, beispielsweise Ihre Reise nicht antreten können und somit die gebuchte Unterkunft nicht beziehen.

Wer kann den Rechner von hilfreiche-tools.de nutzen?

Wer Interesse daran hat, die Höhe der Nutzungs-Entschädigung für den Neuwagen zu ermitteln, hat die Möglichkeit, unseren Rechner zur Hilfe zu nehmen. Geben Sie die erforderlichen Daten ein, damit wir die Berechnung für Sie durchführen können.