Immobilien Nebenkosten Rechner

Wer eine Immobilie kauft, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung muss immer neben dem Kaufpreis mit weiteren Kosten rechnen. Diese sind je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe und sie setzen sich in jedem Fall zusammen aus Notarkosten und die Kosten für den Eintrag in das Grundbuch, das beim Amtsgericht geführt wird.

Immobilien Nebenkosten Rechner

Bundesland  
Kaufpreis  
Notar- und Grundbuchkosten   %
Maklerprovision   %

   

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In der „Gebührenordnung des Grundbuchamts“ ist genau geregelt welche Kosten wofür anfallen und wie hoch diese sein dürfen, wie eben eine Eintragung ins Grundbuch.

Wird ein Notar zur Erledigung dieser Angelegenheiten eingeschaltet, bzw. muss der Kauf notariell beglaubigt werden übernimmt dieser sämtliche Aufgaben. Diese Dienstleistung läßt er sich bezahlen, allerdings hat man dann selber nichts mit der Abwicklung zu tun außer zu unterschreiben und dem Notar die nötigen Vollmachten zu geben sowie alles relevanten Unterlagen.

Wir erklären am Ende noch einmal kurz wie bei einer Erbschaft zu verfahren ist, hier muss nicht unbedingt zwingend ein Notar beauftragt werden und man kann selber beim zuständigen Amtsgericht alles einreichen und beantragen.

Wird die Immobilie über einen Makler gekauft, so kommt noch die Maklerprovision dazu, diese beträgt im allgemeinen 3,5 % vom Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer, kann aber auch bis zu 7 % betragen.

Mit unserem Immobilien Nebenkosten Rechner können diese anfallenden Kosten schnell und einfach ermittelt werden. Diese Berechnung dient allerdings nur zur Information und daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Das zuständige Amtsgericht oder der Notar geben hier dann gerne genauere Auskunft.

 

Wie funktioniert der Immobilien Nebenkosten Rechner

Um die Nebenkosten berechnen zu können sind einige Angaben notwendig. Zuerst einmal muss das Bundesland ausgewählt werden, in dem die Immobilie steht, denn der Grundbucheintrag erfolgt immer in dieser Stadt bzw. beim zuständigen Amtsgericht.

Ganz wichtig ist dann der reine Kaufpreis. Dazu kommen die Notar- und Grundbuchkosten als Prozentwert, dieser kann beim Notar bzw. Amtsgericht angefragt werden.

Wer seine Immobilie über einen Makler gekauft hat muss auch noch diese Prozentwert angeben.

 

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Das Ergebnis

Das Ergebnis zeigt nun, dass zusätzlich zum Kaufpreis von 125000 Euro noch einmal 13331,15 Euro dazu kommen für Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklerprovision.

Noch einmal der Hinweis: Diese Berechnung dient zur Information und es kann kein Rechtsanspruch daraus abgeleitet werden.

 

Die Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer (GrESt) fällt an beim Erwerb von einem bebauten oder unbebauten Grundstück. Dabei ist in der Regel der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage.

Ist das Grundstück bebaut, so umfasst diese auch die Gebäude. Beim Kauf einer Immobilie zahlt man somit die GrESt sowohl für Haus wie auch Grundstück.

Der Steuersatz der GrESt ist abhängig vom Bundeland, so liegt er zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Zum Januar 2015 gab es eine Erhöhung der GrESt in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein und im Juli 2015 in Brandenburg. Lange Zeit war ein bundeseinheitlicher Grunderwerbssteuersatz gültig, dieser ist mittlerweile von den meisten Bundesländern überschritten. Die unterschiedlichen Steuersätze sind online in der „Tabelle der Grunderwerbsteuer für alles Bundesländer“ zu finden.

Der Steuersatz ist auf den gesamten Kaufbetrag anzuwenden. Lediglich Grundstückkäufe bis zu einer Freigrenze von 2500 Euro unterliegen nicht der GrESt und sind somit steuerfrei.

Der Notar

Wie schon erwähnt kann bzw. muss ein Notar eingeschaltet werden, der dann die gesamte Abwicklung der Angelegenheit übernimmt. Bei einem Kauf ist ein Notar allerdings zwingend nötig. Zum Schutz des Käufers muss der Immobilienkauf notariell beglaubigt du beurkundet werden. Wird der Kauf über ein Darlehen bei einer Bank finanziert ist ebenfalls der Notar nötig. Den das Kreditinstitut verlangt als Sicherheit ein sogenanntes Grundpfandrecht, dieses wird im Grundbuch eingetragen und kann nur vom Notar bestellt werden.

Sowohl Notar wie auch Grundbuchamt haben keine festen Kostensätze, ihre Gebühren werden nach der Höhe des Kaufpreises berechnet. Im Allgemeinen gilt als Orientierungswert 1,5 % des Kaufpreises, diese sollten als etwaige kosten kalkuliert werden.

In den neuen Bundesländern sind die Gebührensätze niedriger als in den alten Bundesländern, hierzu gibt es wie schon erwähnt Tabellen und Informationen online.

Zusammenfassung der Kosten

Es ist immer gut zu wissen, was an Gesamtkosten anfällt, viele sehen nur den reinen Kaufpreis und lassen die Kaufnebenkosten gerne außer Acht.

Bei einer Baufinanzierung über ein Kreditinstitut müssen auch noch die anfallenden Zinsen und Finanzierungkosten sowie evtl. Eigenkapital mit berücksichtigt werden. Hier hilft ein Finanzplan der Bank, der bei einem Beratungsgespräch erstellt werden kann, ebenso wie ein Finanzierungplan oder ein Kreditangebot. Die Bank hat die Möglichkeit ein persönliches, auf die Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu erstellen.

Grunderwerbssteuer – 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, abhängig vom Bundesland in dem die Immobilie steht

Notar- und Grundbuchkosten – in der Regel 1,5 %, auch bis 2 % des Kaufpreises

Maklerprovision – ab 3,5 % bis 7 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

Die Maklerkosten sind nicht unerheblich und wer auf eigene Faust eine Immobilie sucht kann sich einiges an Kosten sparen.

Eine Anlaufstelle sind die Banken, sie haben oft Immobilien im Angebot. Weiterhin sind diese auch in den Tageszeitungen zu finden.

Hier empfiehlt sich allerdings vor dem Kauf ein Gutachten erstellen zu lassen, denn so mancher ist schon beim Kauf auf versteckte Mängel hereingefallen und hat am Ende noch mehr drauf gezahlt. Deshalb lieber noch einmal Kosten in ein Gutachten investieren und auf der sicheren Seite sein, denn ein Laie kann schwer einschätzen ob der Kaufpreis angemessen ist. Ein Sachverständiger kann auch die Bausubstanz prüfen, die Energieeffizient u.a. Der Wert einer Immobilie kann über den Verkehrswert ermittelt werden, dieser wird berechnet anhand von Grundstücksgröße, Bauvolumen und Zustand des Hauses.

Die Kosten des Gutachtens richten sich nach der „Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI)“ bei freien Sachverständigen, dazu gehören Architekten und Ingenieure.

Wichtig: immer vorher informieren was das Gutachten des Sachverständige beinhaltet und inwieweit er checken kann. Gegebenenfalls sollte noch ein Gutachter hinzugezogen werden, der die Bausubstanz, den Zustand und den Energiewert des Hauses kontrolliert.

Viele Stadtwerke haben eigene Energieberater und ist man dort Kunde so sind die Kosten recht niedrig. Ein Energieberater checkt wo evtl. Wärme aus dem Haus geht und welche Maßnahmen man ergreifen kann um dem in Zukunft vorzubeugen und so letztendlich Geld sparen kann.

Erbschaftsangelegenheiten

Wer ein Haus erbt und schon mit einem Anteil im Grundbuch steht kann auch alleine, ohne einen Notar, die Umschreibung beim Amtsgericht beantragen und ändern lassen. So fallen die Notarkosten komplett weg. Denn die notarielle Beglaubigung, die bei einem Kauf nötig ist, fällt hier weg, da sie ja schon zum Kaufzeitpunkt erfolgt ist.

Auch bei Vererbung eines Anteils der Immobilie geht es ohne Notar, hier muss nur der Nachweis des Erben erbracht werden, dazu reicht im Allgemeinen die Vorlage des Personalausweises und der Sterbeurkunde. Das geht allerdings nur so unkompliziert, wenn kein Testament vorliegt und die Erbfolge zutrifft.

Die Kosten werden natürlich genau berechnet, das hängt vom Wert des Hauses ab, ggf. dem Grundstück, sofern es kein Erbpachtgrundstück ist und eine Gemeinschaft gehört, sowie ggf. der Grundschuld und weiterer Erbmasse, das alles muss in einem Formular eingetragen werden. Bei einem Wert von etwa 95000 Euro für das Haus belaufen sich die Kosten bei einer Erbschaft und der Umschreibung auf etwa 400 bis 500 Euro.