Kindergeldzuschlagrechner

Sie möchten wissen, ob und wie viel Kinderzuschlag Sie bekommen können? Dann sind Sie hier genau richtig. Der Hilfreiche Tools-Kindergeldzuschlagrechner kann Ihnen dabei helfen.

Geben Sie unten einfach die gewünschten Informationen an.

Kinderzuschlag berechnen

Kinder bis 6
Kinder von 7 bis 13
Kinder von 14 bis 17
Kinder von 18 bis 24 Jahren
und erwachsene Leistungsberechtigte
 
Wie hoch ist Ihre Miete monatlich?
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Welches Netto-Einkommen aus
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Wissenswertes zum Kinderzuschlag

Der sogenannte Kinderzuschlag wurde am 01.01.2005 eingeführt. Diese Sozialleistung wird von den Familienkassen gewährt, ausgezahlt und verwaltet. Die Idee dahinter ist, dass der Kinderzuschlag Elternpaare mit geringem Einkommen unterstützen und davor bewahren soll, von Hartz IV-Bezügen abhängig zu werden. Daher können Bezieher von Hartz IV-Grundeinkommen keinen Kinderzuschlag beziehen.

Der Kinderzuschlag beträgt ab 2017 höchstens 170 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind. Zusätzlich können Eltern jeden August eines Jahres, in welchem das Kind noch eine allgemeine oder berufsbildende Schule besucht, Leistungen für die Schule in Höhe von 100 Euro beantragen.

Wer kann einen Kinderzuschlag beantragen?

Anspruch auf Kindergeldzuschlag haben Alleinerziehende und Elternpaare für alle Kinder, die unverheiratet sind, im elterlichen Haushalt leben und unter 25 Jahre alt sind.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Bezug von Kindergeld für diese Kinder
  • Die Mindesteinkommensgrenze der Eltern wird erreicht
  • Das Einkommen und das Vermögen übersteigen nicht die Einkommenshöchstgrenze
  • Der Kindergeldzuschlag deckt den Bedarf der Familie zur Betreuung des Kindes dahingehend, dass kein Anspruch auf ALG II bzw. Sozialgeld geltend gemacht werden kann.

Damit Sie den Rechner nutzen können, sollten Sie zunächst die Mindesteinkommensgrenze für Paare von 900 Euro oder die Mindesteinkommensgrenze für Alleinerziehende von 600 Euro beachten. Denn nur Eltern mit Einkünften innerhalb dieser Grenzen erhalten überhaupt Anspruch auf den Kinderzuschlag. In das Mindesteinkommen werden alle Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeiten, Krankengeld und auch das ALG1 einbezogen. Das bedeutet, sollten auch die Kinder bereits eigene Einkünfte haben, werden auch diese berücksichtigt.

Ein Bezug von ALG2 oder Sozialhilfe schließt den Bezug von Kindergeldzuschlag aus.

Haben Sie diese Kriterien erfüllt? Dann kann es zum Rechner gehen.

Die einzelnen Eingabefelder

Feld 1: Auswahl des Veranlagungsstandes. Wählen Sie hier aus, ob Sie die Berechnung für ein alleinstehendes Elternteil oder für ein Ehepaar vornehmen wollen. Es handelt sich um ein Drop Down-Menü ohne Möglichkeit der individuellen Eingabe.

Feld 2: Geben Sie hier die Anzahl der Kinder bis 6 Jahre an. Es ist hier die Auswahl zwischen 1 und 5 Personen möglich.

Feld 3: Geben Sie in diesem Feld die Anzahl der Kinder von 7 bis 13 Jahren an. Es ist ebenso die Auswahl zwischen 1 und 5 Personen möglich.

Feld 4: Hier ist die Anzahl Ihrer Kinder zwischen 14 und 17 Jahren gefragt. Auch hier können Sie bis zu fünf Kinder in die Berechnung einbeziehen

Feld 5: Nun ist die Anzahl der Erwachsenen (Kinder von 18 bis 24 Jahren) gefragt. Achtung! Gemeinsamer Haushalt ist erforderlich! In diesem Feld können Sie ebenfalls bis zu 5 Personen angeben.

Feld 6: Geben Sie hier ihre Kaltmiete pro Monat ein.

Feld 7: Hier erfassen Sie die Höhe Ihrer Nebenkostenvorauszahlung pro Monat. Stromkosten oder andere direkt gezahlte Anteile rechnen Sie hinzu.

Feld 8: Sind Sie selbst beziehungsweise Ihre Partnerin schwanger? Angabe mit JA oder NEIN

Feld 9: Erfassen Sie die Höhe Ihres Nettoeinkommens pro Monat.

Feld 10: Erfassen Sie die Höhe des Nettoeinkommens Ihres Partners / Ihrer Partnerin, falls vorhanden.

Nun haben Sie alle notwendigen Eingaben vorgenommen. Betätigen Sie nun einfach die Taste „Berechnen” unter dem Textfeld und im Textfeld erscheint das Ergebnis, also die Höhe des Kindergeldzuschlags. Dieses Ergebnis können Sie dann mit der Taste „Drucken” daneben ausdrucken und z. B. zur Beantragung Ihres Zuschlages mitnehmen.

Bitte beachten Sie die oben genannten Kriterien, die wesentlich sind, um einen Zuschlag zu Ihrem Kindergeld erhalten zu können. Nur wenn diese auch zutreffen, kommt das errechnete Ergebnis überhaupt für Sie in Betracht.

Falls Sie nicht zu einem positiven Ergebnis gekommen sind, haben Sie noch die Möglichkeit, durch andere Kombinationen in der Berechnung das Ergebnis zu beeinflussen. Beispielsweise kann die Annahme eines Nebenjobs Ihnen helfen, über die notwendige Mindesteinkommensgrenze für den Erhalt dieses Zuschusses zu kommen.

Ebenfalls sollten Sie beachten, ob Sie mit Ihrem Partner in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder getrennt sind. Der Rechner berücksichtigt nicht die Unterhaltszahlungen, die Sie ggf. von Ihrem Partner erhalten. Die Zahlung von Unterhalt sollte mit der Kindergeldstelle individuell geklärt werden. Ehegattenunterhalt wird in der Regel auf das Einkommen angerechnet und hilft Ihnen dadurch bei der Erreichung des Zuschusses, den Sie sich wünschen.

Auch kann sich durch die Wahl einer anderen Steuerklasse die Berechnung verändern. Sie sind derzeit beispielsweise nicht verheiratet und haben dadurch die Steuerklasse 1? Nach einer Eheschließung wird zwar nicht das Familieneinkommen angesetzt, aber durch die Wahl der Steuerklasse 3 die Berechnung positiv beeinflusst.