Rentenrechner
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Ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Rente ist das Bruttoarbeitsentgeld der letzten Jahre. Der Rentenrechner ist eine große Hilfe um auszurechnen, wie hoch der spätere Lebensstandard sein wird. Mit viel Rente können Sie im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland rechnen? Mit nur wenigen Eingaben ermitteln Sie das Ergebnis. Reicht Ihre Rente nicht aus, wird es Zeit, sich Gedanke um eine zusätzliche Rente zu machen.
Berechnung der Rentenpunkte
Wenn Sie Ihre spätere Rente berechnen möchten, dann benötigen Sie Ihre Rentenpunkte. Diese berechnen sich aus dem Geburtsjahr, dem aktuellen Jahresbruttogehalt, einer möglichen Gehaltssteigerung, der durchschnittlichen Inflationsrate in den letzten 50 Jahren und der Rentenanpassung durch die deutsche Rentenversicherung. Bei einem monatlichen Gehalt von 1.300 Euro mit einer möglichen Gehaltssteigerung von 1,4%, dem Geburtsjahr 1971, einer Inflationsrate von 2% und der Rentenanpassung von 1,1% wäre die Höhe Ihres Rentenpunktes bei 18. Mit diesem errechneten Wert können Sie jetzt Ihre spätere Rente ausrechnen.
Nutzung des Rechners
Ein großer Vorteil für die Nutzung des Rechners ist, dass er Ihnen jederzeit kostenlos zur Verfügung steht. Mit nur wenigen Eingaben können Sie genau Ihre spätere Rente ausrechnen. Berechnungsfehler werden durch die einfache Bedienung vermieden und Sie können sich bei der Richtigkeit des Ergebnisses sicher sein. Da sich das Einkommen in den kommenden Jahren ändern kann, bietet der Rechner die Möglichkeit, die Rente immer wieder neu zu berechnen.
Berechnung der Rente
Um Ihre Rente zu berechnen, geben Sie zuerst in das oberste Feld ihre Rentenpunkte ein. Zur Berechnung Ihrer Rentenpunkte steht Ihnen zur Vereinfachung ein separater Rechner über den Link „Rentepunkte Rechner“ zur Verfügung. Als nächstes tragen Sie Ihr Geburtsjahr, zum Beispiel 1971 in das passende Feld ein. Jetzt folgt die Angabe, ob sich Ihr derzeitiger Wohnort in den alten oder neuen Bundesländern befindet. Im Beispielfall wären das die alten Bundesländer. Darunter finden Sie ein Feld für Ihr aktuelles Jahresbruttogehalt wie zum Beispiel 15.600. Nehmen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt (1.300) und multiplizieren Sie dieses mit 12. Das Ergebnis tragen Sie in das dafür vorgesehene Feld ein. Die monatliche Gehaltssteigerung ist individuell verschieden. Im Beispielsfall wäre das 1,4%. Als Inflationsrate wurde im Beispiel 2% eingetragen. Das ist eine durchschnittliche Zahl, die leicht variieren kann. Als Letztes geben Sie die Rentenanpassung Ihrer Rentenversicherung ein. Im Beispielfall wurde 1,1% berechnet. Drücken Sie nun auf den Button „Berechnen“. Im unteren großen Feld erscheint direkt Ihr Ergebnis. In der Beispielrechnung wäre Ihre Rente inflationsbedingt 665 Euro. Die Rentenlücke liegt bei 470 Euro im Monat. Die mit 67 zu erwartende Rente wurde mit 1.049 Euro berechnet.
Die Rentenlücke muss gefüllt werden
Die Rentenlücke berechnet sich aus dem letzten Monatseinkommen und der zu erwartenden Rente (inflationsbereinigt). Diese Berechnung liegt der Summe der Rentenpunkte je nach Bundesland zugrunde. Um eine zusätzliche Riesterrente zu berechnen, steht Ihnen ein separater Rechner „Riesterförderung, hier berechnen“ zur Verfügung. Gerade wenn Sie Kinder haben lohnt sich eine zusätzliche Riesterrente auf jeden Fall.
Was ist eine Riesterrente?
Eine Riesterrente ist eine durch Sonderausgabenabzug und staatliche Zulagen geförderte und privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie gehört zu der sogenannten zweiten Schicht oder dritten Säule der Altersvorsorge (Rürup-Rente). Eine Förderung der Riesterrente ist das Altersvermögensgesetzt im Jahr 2002 eingeführt worden. Die Riesterrente wird durch das Einkommensteuergesetz §§ 10a, 79 ff geregelt. Den Namen erhielt diese Rente durch Walter Riester, das während seiner Amtszeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge in Verbindung mit einer Altersvorsorgezulage vorgeschlagen. Er nahm die damalige Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zum Anlass, um das Nettorentenniveaus jedes Rentners bzw. eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, der rund 45 Jahre lang seine Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat zu erhöhen. Dieses wurde vorerst durch die Reform um 67% bis 70% reduziert und sollte auf eine freiwillige Basis durch eine Riesterrente aufgestockt werden.