Nutzungsentschädigung Gebrauchtwagen

Nutzungsentschädigung Gebrauchtwagen: Berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht. Geben Sie die erforderlichen Daten in den hilfreiche-tools Rechner ein.

Nutzungsentschädigung Gebrauchtwagen

Kaufpreis [Euro]  
Kilometerstand beim Kauf  
zurückgelegte Kilometer  
Erwartbare Laufleistung [km]  

   

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Nutzungsentschädigung Gebrauchtwagen: Die wichtigsten Informationen

Es spielt keine Rolle, ob Sie sich für einen Gebrauchtwagen oder für einen Neuwagen entscheiden: In einigen Fällen steht Ihnen eine Nutzungs-Entschädigung gem. § 249 BGB zu. Beim Gebrauchten kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn Ihnen der Händler beim Autokauf verschwiegen hat, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, nur um den Preis hochzutreiben. Bekommen Sie dies heraus, können Sie in jedem Fall die Rückabwicklung des Vertrages (§ 346 BGB) verlangen, da die Gebrauchsmöglichkeit für das Fahrzeug eingeschränkt sein kann und Sie zudem zu viel bezahlt haben. So sieht es das deutsche Vertragsrecht vor. Die Rückabwicklung ist generell auch in anderen Fällen, die den Autokauf betreffen, möglich. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kündigung des Kaufvertrages, sondern vielmehr um einen Widerruf.

Während der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis erstatten muss, steht dem Verkäufer wiederum die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Dies bedeutet, dass der Autoverkäufer das Fahrzeug während der Zeit, in der Sie darüber verfügt haben, nicht nutzen konnte. Für die durch Sie mit dem Auto gefahrenen Kilometer steht ihm daher die Nutzungsausfall-Entschädigung zu. Diese wiederum wird vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen, sodass Sie lediglich die Differenz durch den Verkäufer erstattet bekommen.

Sofern Sie nicht wissen, wie hoch diese Entschädigung ist, die Sie dem Autohändler oder Privatverkäufer erstatten müssen, können Sie mit unserem hilfreiche-tools Rechner die Berechnung kinderleicht durchführen.

 

So verwenden Sie den Rechner richtig:

Damit Sie den Nutzungsausfall für den Gebrauchtwagen berechnen können, müssen Sie einige Daten in den Rechner eingeben, und zwar:

  1. Den Kaufpreis in Euro
  2. Den Kilometerstand, welchen das Fahrzeug hatte, als Sie es gekauft haben (entsprechende Angaben finden Sie in der Regel im Kaufvertrag)
  3. Die Kilometer, die Sie während der Nutzungszeit mit dem PKW zurückgelegt haben
  4. Die voraussichtliche Laufleistung des Fahrzeuges in Kilometer (wobei man beim heutigen Stand der Technik generell von einer Laufleistung von mindestens 200.000 km ausgehen kann)

 

nutzungsentschdigung-gebrauchtwagen-1

Um ein Ergebnis zu erhalten, klicken Sie auf die Schaltfläche „Berechnen“, die sich unterhalb des Ergebnisfensters befindet. Mit der Option „Drucken“ können Sie einen Ausdruck anfertigen.

 

Verdeutlichung anhand eines Beispiels:

Damit Sie die Berechnung besser nachvollziehen können, möchten wir Ihnen ein entsprechendes Beispiel geben:

 

Kaufpreis in Euro 10.300
Kilometerstand beim Kauf 25.711
Zurückgelegte Kilometer 2.349
Zu erwartende Gesamtlaufleistung in Kilometer 200.000

 

 

nutzungsentschdigung-gebrauchtwagen-2

 

Klicken Sie auf „Berechnen“. Folgendes Ergebnis wird Ihnen angezeigt:

 

nutzungsentschdigung-gebrauchtwagen-ergebnis-1

 

Ihnen wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 10.161,18 Euro angezeigt. Dies bedeutet, dass Ihnen diese Summe anstatt des ursprünglich gezahlten Kaufpreises in Höhe von 10.300 Euro vom Verkäufer gezahlt werden muss. Die Entschädigungsleistung für den Verkäufer beläuft sich somit auf

10.300 Euro – 10.161,18 Euro = 138,82 Euro

Beachten Sie, dass unser Rechner lediglich der Informationsbeschaffung dient und keinerlei rechtliche Grundlage erfüllt.

 

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren nach ZPO?

Dies muss nicht zwangsweise der Fall sein. Stellen Sie einen Mangel am Gebrauchtwagen feststellen, der die Rückabwicklung des Kaufvertrages vorsieht, können Sie sich im ersten Schritt durch einen Anwalt für Kaufrecht beraten lassen. Dieser wird den Sachverhalt prüfen und den Schadensersatz ermitteln. Anschließend wird die Gegenseite außergerichtlich angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Reagiert diese nicht, wird Klage beim Gericht eingereicht, wobei in der Regel das Zivilrecht nach ZPO angewendet wird.

In einigen schwerwiegenden Fällen, in denen die Schaffung eines Grundsatzurteils notwendig ist, können die Verfahren durchaus bis hin zum BGH (Bundesgerichtshof) in letzter Instanz geführt werden. In diesem Fall ist der BGHZ zuständig. „BGHZ“ steht für Bundesgerichtshof in Zivilsachen.

 

Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann unter Umständen auch in Frage kommen, wenn Sie als Halter und Fahrer eines Kraftfahrzeugs in einen Unfall verwickelt waren, bei dem Sie geschädigt wurden. In diesem Fall haftet der Unfallverursacher (welcher je nach Verkehrsauffassung durch die Polizei bestimmt wird).

Hat Ihr Fahrzeug durch den Unfall einen Schaden erlitten, steht Ihnen für die Zeit, während der Sie das Auto nicht nutzen können, weil es repariert wird, ebenfalls die Nutzungsausfallentschädigung zu. Man spricht hierbei auch von „Nutzungsersatz“. Sofern das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, können Sie selbstverständlich auch die Kosten für die Neuanschaffung (Wertersatz) gerichtlich geltend machen. In der Regel greift hier das Versicherungsrecht. Entsprechende Verfahren gegen eine Versicherung werden meist gerichtlich geführt, da es nur selten zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Kläger und Beklagten kommen wird.

Der Nutzungs-Ausfall wird auch in derartigen Verfahren anhand der vermuteten Restlaufleistung sowie anhand des Baujahres des Kraftfahrzeugs ermittelt.

 

Nutzungsausfall-Entschädigung in anderen Rechtsgebieten

Die Entschädigung für den Nutzungs-Ausfall kommt nicht nur im Kaufrecht zum Einsatz, sondern auch in zahlreichen anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Energierecht (z. B. wenn Sie unverschuldet keinen Strom durch den Versorger geliefert bekommen), dem Reiserecht (z. B. wenn Ihnen die gewünschte Unterkunft nicht zur Verfügung gestellt werden kann), im Erbrecht (wenn Sie beispielsweise eine geerbte Immobilie nicht nutzen können, weil das Eigentum noch immer durch jemand anderen bewohnt wird) oder im Familienrecht sowie im Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht.

 

Entschädigung bei Sachmangel

Eine weitere Art der Entschädigung kann durch einen Sachmangel entstehen. Kaufen Sie beispielsweise im Jahr 2016 einen Neuwagen und es stellt sich heraus, dass dieser einen Defekt aufweist, ist der Verkäufer zur sogenannten Nacherfüllung verpflichtet. Dies bedeutet, dass er den Schaden beheben oder Ihnen unter Umständen sogar ein neues Fahrzeug zur Verfügung stellen muss.

 

Was tun, wenn die Entschädigung nicht gezahlt wird?

Steht Ihnen die Entschädigung für den Nutzungsausfall zu und wurde dies durch Gerichtsurteil bestätigt, ist der Beklagte zur Zahlung verpflichtet. Tut er dies nicht, können Sie die Zwangsvollstreckung durchführen, welche Ihre Grundlagen im Zwangsvollstreckungsrecht findet. Dies bedeutet, dass Sie zur Not einen Gerichtsvollzieher schicken können, der das Geld für Sie eintreibt. Als Titel, welchen Sie für ein Zwangsvollstreckungsverfahren unbedingt benötigen, dient das Gerichtsurteil.

Einzig, wenn beim Schuldner wirklich kein Geld zu holen ist und wiederum das Insolvenzrecht zum Tragen kommt, kann es sein, dass das Ihnen zustehende Geld nicht gezahlt wird oder Sie zumindest auf einen Großteil verzichten müssen.

Um die Sachlage einzuschätzen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der die Vollstreckung für Sie durchführt.

 

Wer kann den Rechner von hilfreiche-tools nutzen?

Grundsätzlich kann jeder, der sich für das Thema interessiert oder eine Berechnung benötigt, unseren Rechner nutzen. Bedenken Sie jedoch, dass es sich lediglich um einen Rechner handelt, der ausrechnet, welche Nutzungs-Ausfallentschädigung Sie zahlen müssen, wenn Sie das Fahrzeug nutzen, es dann jedoch im Zuge der Vertragsrückabwicklung an den Verkäufer zurückgeben.