Steuerklassenrechner

Sie möchten den „Steuerklasse“ berechnen lassen? Dann sind Sie hier genau richtig, geben Sie unten die gewünschten Informationen an.

Jetzt die ideale Steuerklasse berechnen lassen

 EhemannEhefrau
Geburtsdatum
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer % %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz   (incl. 0,9% AN-Sonderbeitrag) % %
oder private Krankenversicherung
  Prämie (incl. PflegeV) Euro Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn   Euro   Euro
Einmal/sonstige Bezüge   Euro   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro   Euro
schon abger. Einmalbezüge/Jahr   Euro   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro   Euro
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit   Euro   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro   Euro
(Jahres)Freibetrag aus LStKarte   Euro   Euro
(Jahres)Hinzurechnungsbetrag   Euro   Euro

   

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Die Wahl der Steuerklasse hat für Ehepaare großen Einfluss auf die Nettogehälter und die Liquidität im laufenden Jahr. Die Wahl der optimalen Steuerklasse sollt man gut überlegt entscheiden.
Zahlreiche Hilfen bei der Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse findet man im Internet, zum Beispiel durch den sogenannten Steuerklassenrechner. Mit wenigen Eingaben wird bei einem Steuerklassenrechner errechnet, welche Steuerklasse für den User am meisten Sinn macht. Wenn Zweifel bestehen welche Steuerklasse man wählen soll, lohnt es sich einen Steuerklassenrechner an zu wenden. In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen und man sollte diese Wählen, wo man nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung am wenigsten Steuern nach zahlen muss.

Berechnung der Steuerklasse

Mit einfachen Eingaben, ob man verheiratet ist oder nicht, wie hoch das Bruttojahresgehalt des Steuerpflichtigen ist oder bei verheirateten Paaren das Jahresgehalt des Ehegatten, sowie ob Kinder vorhanden sind. Wurden alle geforderten Eingaben getätigt, ermittelt der Steuerklassenrechner sehr rasch, mit welchen Steuerklassen durch Lohnsteuerabzug Steuerlasten ausgelöst werden.
Der Steuerklassenrechner vergleicht alles mit der tatsächlichen Steuerlast am Jahresende und berechnet wie hoch mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen sein werden.

 

Beispiel zur Berechnung

Geburtsdatum von Mann ist nach 1949, er arbeitet im Saarland,zahlt keine Kirchensteuer und hat einen Kinderfreibetrag.ist rentenversicherungspflichtig und der Krankenversicherungsbeitragssatz ist 15,5 Prozent. Der Bruttolohn des Mannes ist 1500 Euro im Monat und sein Freibetrag für das Jahr auf der Lohnsteuerkarte ist 50 Euro. Die Ehefrau hat kein Einkommen. Dann errechnet der Steuerklassenrechner eine optimale Steuerklassen Kombination von IV/IV, da die Lohnsteuer gesamt 114 Euro beträgt Die Kombination V/III wäre auch möglich aber nicht sehr Gewinn bringend, da die Ehefrau kein Einkommen hat.

Werden die Steuerklassen nicht selbst gewählt oder bei einer Änderung der Lebensverhältnisse nicht umgestellt, so kann es für den Steuerpflichtigen extrem hohe Steuernachzahlungen ergeben. Diese böse Überraschung kann man vermeiden, wenn man mit Hilfe eines Steuerklassenrechner fest stellt welche Wahl der Steuerklassen am günstigsten ist.

Steuerklasse Eins ist für ledige Arbeitnehmer, die mehr als 400 Euro im Monat Einkommen erzielen und für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner nicht im Inland lebt.

Die zweite Steuerklasse ist am besten geeignet für alleinerziehenden Arbeitnehmern mit einem Einkommen über 400 Euro.

Die Steuerklassen drei und vier können verheiratete Paare wählen mit mehr als 400 Euro im Monat wenn der Ehegatte die Steuerklasse Fünf nimmt.

Alle Freibeträge, auch die vom Ehegatten werden dem Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse drei zugeteilt. Wenn ein Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse drei 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens einnimmt ist diese Kombination von Vorteil.

Die Steuerklasse Fünf können verheiratete und nicht getrennt lebende Paare mit einem Einkommen von mindestens 400 Euro im Monat nehmen, aber nur in Kombination mit der Steuerklasse IV. Zur Berechnung der Höhe der ab zu ziehenden Lohnsteuer werden keine Freibeträge oder Pauschalen auf den Ehepartner überschrieben, und der Abzug der Lohnsteuer der gleicht dem der Steuerklasse I.

Diese Steuerklasse sechs muss der Arbeitnehmer wählen, wenn er eine zweite Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt. Also hat man neben dieser Steuerklasse noch eine andere Steuerklasse und Pauschbeträge die bei der anderen Lohnsteuerklasse schon bemerkt wurden, können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Kinder oder Ehe sind bei dieser Steuerklasse egal,deshalb ist sie für den Arbeitnehmer die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.